Nach nochmals engagierter Debatte zwischen Eltern und dem Landrat hat der Kreistag nun die Satzung zur Ănderung der Sozialstaffel zur Kitabetreuung beschlossen. Wie schon im letzten Jugendhilfeausschuss ausfĂŒhrlich diskutiert, erklĂ€rte der Landrat noch einmal die Problematik des Kreises bei der GegenĂŒberstellung von Hortbetreuung (zustĂ€ndig Kinder- und Jugendhilfe des Kreises, Sozialministerium des Landes, Umsetzung in den Kommunen) und Offenem Ganztag (zustĂ€ndig Bildungsministerium, SchultrĂ€ger der Kommunen). Sollte der Kreis also zukĂŒnftig eine freiwillige Leistung zusĂ€tzlich fĂŒr den Bereich der OGS beschlieĂen wollen, sind hier zunĂ€chst einmal die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen genau zu prĂŒfen. So auch der Beschluss im JHA. Eine ErmĂ€Ăigung, die in schulischen Betreuungsangeboten geförderte schulpflichtige Kinder berĂŒcksichtigt, ist zurzeit nicht vorgesehen. Der JHA braucht zunĂ€chst einmal Daten, Zahlen, Fakten, ĂŒber welche GröĂenordnungen wir diskutieren, um dann von der Verwaltung belastbare KostenschĂ€tzungen zu erhalten. Die Kommunen können, wie bisher auch, die OGS als freiwillige Leistung unterstĂŒtzen. Die Landesregierung muss hier so schnell wie möglich, nicht erst im Jahr 2025, die Voraussetzung zur Gleichstellung von Hort und OGS schaffen. Der Kreis kann hier nicht Aufgaben des Landes ĂŒbernehmen, um einen bestehenden Systemfehler auszubĂŒgeln. Die Eltern haben ja Recht; die gleichen Kinder werden in der Betreuung ungleich behandelt, je nach dem, ob sie im Hort oder in der OGS betreut werden. Ich werde als Jugendhilfeausschuss-Vorsitzender weiter das GesprĂ€ch mit den Eltern fĂŒhren, wenn gewĂŒnscht, und die SPD Kreistagsfraktion wird sich im Kreistag fĂŒr eine Lösung einsetzen, die den betroffenen Eltern hilft.
Text von
Frank Lauterbach
Vorsitzender JHA