Am Donnerstag der letzten regulären Sitzungswoche vor der Sommerpause verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Paket energiewende- und klimaschutzpolitischer Vorhaben, neben der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes auch Genehmigungserleichterungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Letztes basierte auf einer bis Ende Juni 2021 umzusetzenden EU-Richtlinie, der sogenannten RED II.
Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete, erläutert hierzu: „Klimaschutz funktioniert nur mit beschleunigtem Ausbau Erneuerbarer Energien. Für eine gelingende Energiewende ist elementar, neben Zielgesetzgebung, unbedingt auch die unmittelbare Umsetzung von konkreten CO2-Einsparungen bzw. der Vermeidung von Emissionen zu erreichen. Hierzu zählt auch, bestehende Genehmigungshemmnisse, die heute beim Ausbau Erneuerbarer Energien im Weg stehen, zu beseitigen.“
Dies werde mit den nun beschlossenen Gesetzesänderungen insbesondere am Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG, mit einigen Stellschrauben erreicht, so Scheer, die das Gesetzesvorhaben für ihre Fraktion verhandelte.
„Die wohl bedeutendste Genehmigungserleichterungen unter den beschlossenen Neuregelungen ist die Einführung der sogenannten Delta-Prüfung für Repowering – dem Austausch von bestehenden durch neue Erneuerbare-Energien-Anlagen. Mit der Delta-Prüfung erfolgt die lärm- und artenschutzrechtliche Überprüfung der Änderungsgenehmigung auf Grundlage der zu ersetzenden Bestandsanlagen und nicht auf Grundlage der sogenannten grünen Wiese“, so Scheer. Mit dem neu geschaffenen § 16b BImSchG sei es im Rahmen einer Änderungsgenehmigung damit nun möglich, etwa auch Gewöhnungseffekte von Vögeln an den Bestand von Windkraftanlagen zu berücksichtigen. Die Prüfkriterien selbst blieben hingegen unberührt, sodass es auch zu keiner Absenkung der Lärm- und Artenschutzstandards komme.
In Bezug auf den Lärm müsse die Neuanlage gegenüber dem Bestand eine Minderung erbringen. Eine konkrete Maßeinheit sei für die Lärmreduktion allerdings bewusst nicht getroffen worden, da dies auch wieder ein Hemmnis für ein Repowering-Vorhaben darstellen könne.
„Auch die Beschränkung auf eine einmalige Nachforderung von beizubringenden Unterlagen sowie eine Zustimmungsfiktion bei mehreren zu befassenden Behörden bei Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen wird deutliche Verfahrenserleichterungen bringen“, so Scheer.
Weitere Genehmigungserleichterungen seien nun auch auf Länderebene noch zu erreichen. Scheer: „Die Gesetzgebungskompetenzen zu Genehmigungserleichterungen und Verfahrensbeschleunigungen liegen nur zu einem Teil auf Bundesebene; zum anderen Teil bei den Ländern. Hier sei die bereits länderübergreifend eingesetzte Umweltministerkonferenz berufen, nun noch weitere Erleichterungen zu vereinbaren.
Scheer abschließend: „Unabhängig von gesetzlichen Weichenstellungen seien die Länder hier auch in der personellen Aufstockung der Behörden gefragt, Verfahrensbeschleunigungen zu erwirken.“
Nina Scheer ist Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Des Weiteren vertritt sie seit 2013 den Wahlkreis Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd, Schleswig-Holstein.