Schleswig-Holstein steht beim Abschiebestopp nicht allein:
Auf Vorschlag von Innenminister Stefan Studt (SPD) will Schleswig-Holstein Abschiebungen nach Afghanistan für drei Monate aussetzen. Grundlage für die Entscheidung ist ein aktueller Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), nach dem es bei Kämpfen in Afghanistan im vergangenen Jahr so viele zivile Opfer gab wie noch nie, ein Drittel davon Kinder. Eine Unterscheidung in sichere und unsichere Gebiete innerhalb Afghanistans nimmt das UNHCR wegen der sich ständig ändernden Lage nicht vor. Anders die CDU: Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert die von SPD, Grünen und SSW gestellte Landesregierung dafür, ihr Vorgehen sei nach ihrer „festen Überzeugung nicht in Ordnung“. Andere Christdemokraten sehen das ähnlich, inzwischen haben aber auch die Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Abschiebungen nach Afghanistan zurückgestellt. Dies gilt nicht für Gefährder und Straftäter.
Martin Habersaat, SPD-Landtagsabgeordneter aus Reinbek, findet: „Recht und Gesetz gelten für alle Menschen hier. Für diejenigen, die hier schon lange leben wie auch für diejenigen, die zu uns kommen. Aber Familien in Kriegsgebiete abzuschieben, hat mit christlichen Werten, Anstand und Würde nichts zu tun.“ Er unterstütze deshalb die Initiative des Innenministers, innerhalb der vorhandenen Regelungen und bei deren Auslegung immer den größtmöglichen Spielraum für Humanität einräumen. Absurd sei der Verweis einiger CDU-Kollegen auf die in Afghanistan stationierte Bundeswehr, die Abschiebungen unbedenklich mache. „Ich würde auch keinen Hausbesitzer in sein brennendes Haus schicken mit dem Hinweis, die Feuerwehr sei auch gerade da.“ Auch Bilder von Bundesministern, die Afghanistan nur mit Schutzhelm und Panzerweste bereisen, sprächen eher für einen Abschiebestopp. Aktuell werden in Schleswig-Holstein gut 700 Afghanen geduldet.
Nicht alle Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen, können bleiben. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 2.944 Menschen in ihre Heimat oder ein Drittland zurückgeschickt. Dabei setzte Schleswig-Holstein primär auf die freiwillige Rückkehr für die neben humanitären auch finanzielle Gründe sprechen. Etwa zwei Drittel der Ausreisepflichtigen gingen freiwillig, ein Drittel wurde abgeschoben. Die erste Variante wird von den Flüchtlingen gewählt, weil die Ausreise geplant erfolgt, Gepäck mitgenommen werden darf, ein Taschengeld für den Neustart gezahlt und eine spätere Wiedereinreise nach Deutschland nicht unmöglich gemacht wird. Habersaat: „Die Qualität unserer Flüchtlingspolitik sollte jedenfalls nicht an der Frage gemessen werden, ob Familien nachts aus ihren Betten gerissen werden oder in Kriegsgebiete geschickt werden.“
Der Landtagsabgeordnete sieht im Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan ein weiteres Problem: Nach Menschen aus Syrien bilden Afghanen momentan die größte Gruppe Asylsuchender in Schleswig-Holstein, Integrationsmaßnahmen finden aber nur durch ehrenamtliches Engagement statt. Weil ein Teil Afghanistans als sicher gilt, werden momentan etwas über 50 Prozent der Asylanträge von dort abgelehnt – das führt dazu, dass von einer „unsicheren Bleibeperspektive“ ausgegangen wird. Knapp 50 Prozent der Menschen dürfen aber bleiben. Ihnen ist jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens verboten, in Deutschland zu arbeiten oder an Integrationskursen teilzunehmen. Habersaat: „Das ist absurde Bundesbürokratie. Gute Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zur Integration. Die sollten wir lieber einmal zu viel vermitteln als einmal zu wenig.“ Dafür müsse der Bund bedarfsgerechte Kapazitäten schaffen und auch eine Kinderbetreuung für alle Integrationskurs-Teilnehmer anbieten.
SPD-Fraktionschef Ralf Stegner schilderte in der Januar-Sitzung des Landtags zwei Fälle aus Schleswig-Holstein, die ihn erreicht hatten:
„Eine Familie aus Afghanistan lebt seit fünf Jahren in Rieseby im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Sie sind Hindus. Wurden in ihrer Heimat bedroht. Der Sohn ist elf Jahre alt und leidet an Epilepsie. Mittlerweile ist er medikamentös eingestellt. Sein Zustand entwickelt sich in Deutschland gut. Sein Schulbegleiter, die Schulleiterin und der Kinderarzt können eine Abschiebung einheitlich nicht befürworten. Der Kreis prüft jetzt die Reisefähigkeit des Jungen, dessen gesundheitlicher Zustand sich in Afghanistan definitiv wieder verschlechtern würde. Ihr Glauben macht ihnen dort viele Feinde. Sie erwartet ein Leben in Angst. Jetzt kann man auf das geltende Recht verweisen. Man kann aber auch weiterdenken. Und ja, man darf auch Gefühle zulassen. Ich finde, man kann auch eine Abschiebung nach Afghanistan politisch ablehnen.
Ein anderes Beispiel, dieses Mal aus dem Kreis Segeberg. Bei einer schleswig-holsteinischen Familie lebt seit rund einem Jahr ein junges Paar, Anfang 20, aus Afghanistan. Seit etwa einem halben Jahr sind sie Eltern. Sie lernen beide Deutsch. Sie sind Christen. Sie integrieren sich gut. Er hatte schon in seiner Heimat ein Medizin-Studium begonnen, möchte jetzt hier bei uns eine Ausbildung machen. Ein nahe gelegenes Krankenhaus würde ihm dies gerne ermöglich, er bekommt aber keine Arbeitserlaubnis. Die junge Familie steht Ängste aus. Angst vor dem, was einmal ihre Heimat war. Angst vor der Rückkehr. Der örtliche Pastor und die Kirchengemeinde unterstützen die Familie bei ihrem Anliegen zu bleiben. Was daran wäre auch christlich, sie zurückzuschicken?“