
Die Aufarbeitung der Corona-Folgen an den Schulen fängt jetzt erst an:
Bundesweit wird über die Frage beraten, wie Schülerinnen und Schülern nach den Einschränkungen im „Corona-Jahr“ am besten geholfen werden kann. Mit der Diskussion um die ‚Lern-Milliarde‘, die der Bundestagsabgeordnete Ernst Dieter Rossmann (SPD), Bildungsministerin Karin Prien (CDU) und andere fordern, kommt neuer Schwung in die Debatte um dringend benötigte Unterstützung für Schülerinnen und Schüler. SPD und SSW wünschen sich vor allem konkrete Hilfe für die Lehrkräfte, für Schülerinnen und Schüler und nicht zuletzt auch für die Eltern. Deshalb haben sie zur Landtagssitzung im März Anträge vorgelegt, in denen sie einerseits ein Unterstützungspaket beschreiben und andererseits eine stärkere Hilfe für Landeselternvertretungen und Landesschülervertretungen bei ihrer Arbeit. „Die Aufarbeitung der Corona-Folgen für die Schulen fängt jetzt erst an!“, sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Reinbek. „Und die Kreativität der Bildungspolitik darf nicht damit enden, mehr Geld vom Bund zu fordern oder den Schülerinnen und Schülern eine Wiederholung des Schuljahres anzubieten.“
Im Einzelnen geht es SPD und SSW um folgende Punkte:
Unterstützung durch den Bund
Schule ist Ländersache und Unterstützung für Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein zu organisieren ist Aufgabe des Landtags und der Landesregierung. Trotzdem wäre Hilfe durch den Bund natürlich zu begrüßen. Wir haben unseren Antrag deshalb um diesen Punkt erweitert. Wenn eine ‚Lern-Milliarde‘ hilft, schnell zu nachhaltigen Lösungen zu kommen – umso besser. Der Ruf nach dem Bund darf aber keinesfalls eigenes Handeln ersetzen.
Unterstützung durch Lehramtsstudierende, Lehrkräfte im Ruhestand, Dozent*innen der Volkshochschulen und andere geeignete Personen
Um personelle Engpässe zu bewältigen und um übermäßige Belastungen der Lehrkräfte abzumildern, die durch den Ausfall von Lehrkräften, durch die Mehrfachbelastung von Distanz- und Wechselunterricht und parallel stattfindender Notbetreuung, ständiger Überarbeitung der Stoffverteilungspläne und der Unterrichtseinheiten je nach Pandemiegeschehen oder aus anderen Gründen entstehen, sollen alle Schulen die Möglichkeit erhalten, geeignete Personen einzustellen. Diese sollen im Unterricht unterstützen, etwa um die Teilung von Klassen zur ermöglichen. Weiteres Einsatzgebiet sollen individuelle Fördermaßnahmen sein wie Förderunterricht, Nachhilfe, Tutorien oder Online-Sprechstunden. Drittes Tätigkeitsfeld wären zusätzliche Lernangebote wie etwa eine Neuauflage des Lernsommers.
Verfügungsfonds für die Schulen
Das Land sollte jeder Schule einen Verfügungsfonds für die Einstellung von zusätzlichem Personal und die Durchführung weiterer Maßnahmen bereitstellen. Wir denken zunächst an einen Betrag von 30 Euro pro Schüler*in. Die Schulen wüssten dann konkret, womit sie rechnen können, könnten ihre Planungen verlässlich angehen und dabei auf spezifische Herausforderungen und Möglichkeiten vor Ort reagieren. An einigen weiterführenden Schulen gibt es beispielsweise etablierte Strukturen wie „Schüler helfen Schülern“, die in dieser besonderen Lage ausgebaut und mit finanziellen Anreizen für ältere Schülerinnen und Schüler versehen werden könnten, die jüngeren helfen. Zuweilen werden auch erfolgreich ehemalige Schülerinnen und Schüler in Nachhilfe- und Ferienangebote eingebunden, auch solche Projekte könnten mit den Mitteln ausgebaut werden.
Lernunterstützende Systeme
Es gibt im Internet eine Reihe von kostenpflichtigen Unterstützungsangeboten für Schülerinnen und Schüler. Spätestens zu den Abschlussprüfungen hin machen viele Familien mit diesen Angeboten Bekanntschaft. Die Unterstützung durch solche Angebote muss aber nicht der privaten Initiative und dem privaten Geldbeutel überlassen bleiben. Das Land Bremen beispielsweise kooperiert seit Jahren mit dem Anbieter „Sofatutor“, der vor allem Lernvideos, Arbeitsblätter und 1:1-Chats mit Lehrkräften anbietet. Bremen hat diese Angebote regelhaft in die dort flächendeckend genutzte Lernplattform „itslearning“ integriert. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich beispielsweise die Lernvideos so auch in den Unterricht integrieren lassen.
Außerschulisches Lern- und Förderprogramm
Wir brauchen in dieser besonderen Situation auch außerschulische Angebote, die nachmittags in der Unterrichtszeit oder in den Ferien freiwillig wahrgenommen werden können. Hierfür schlagen wir die Zusammenarbeit mit privaten Bildungsanbietern vor, die ihre Bereitschaft auch bereits erklärt haben. Auch hier gibt es Bundesländer, die das bereits tun. Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht auf Landeskosten allen Schülerinnen und Schülern bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten bei privaten Anbietern.
Landeselternbeiräte (LEB) und Landesschülervertretungen (LSV) stärken.
Das meint personelle Unterstützung und die Stellung von Räumlichkeiten. LEB und LSV sind im Schulgesetz verfasste Organe und müssen gerade in einer Situation wie dieser unterstützt werden. Die grundsätzlichen Aufgaben der Landeselternbeiräte und der Landesschülervertretungen sind im Schulgesetz beschrieben; sie haben die Interessen der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulart zu vertreten und die Arbeit der Vertretungen auf den unteren Ebenen zu unterstützen; der LEB soll darüber hinaus das Ministerium in wichtigen allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Schulwesens beraten, durch die Belange der Eltern berührt werden. Wir fordern die Landesregierung ferner auf, auch die Landeselternvertretung der KiTas institutionell zu stärken und ihr die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.