Am heutigen Freitag, 15. Mai 2020, haben Bund und Länder die Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule verabschiedet. Somit kann das Sofortausstattungsprogramm für Schulen in Höhe von 500 Millionen Euro starten. Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:
„Das Programm wurde auf Initiative der SPD am 23. April 2020 im Koalitionsausschuss auf den Weg gebracht. Mit ihm soll es sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler am digitalen Unterricht teilhaben können. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich mich dafür eingesetzt, dass Jugendliche, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob ihre Kinder am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Die SPD macht sich für Chancengleichheit stark. Für Schleswig-Holstein stehen jetzt etwa 17 Millionen Euro zur Verfügung.“
Die Geräte werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Die Laptops, Notebooks und Tablets – explizit ausgenommen sind Smartphones – werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft.
„Wir wissen, dass der Laptop oder das Tablet nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Um hier eine geeignete Lösung zu finden, führt der Bund in Absprache mit den Ländern zurzeit Gespräche mit den Mobilfunkanbietern. Ich erwarte, dass die Bundesbildungsministerin diese Gespräche zeitnah zu einem positiven Abschluss bringt. Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf wegen des Fernunterrichts zurückgelassen werden“ so Scheer weiter.
Hintergrund:
• Die 500 Millionen Euro des Bundes werden zusätzlich zu den bisherigen Digitalpaktmitteln (5 Milliarden Bund, 500 Millionen Länder) bereitgestellt. Die Länder beteiligen sich zusätzlich mit mindestens 10 Prozent.
• Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Die Länder weisen diese Mittel bedarfsgerecht – unter Berücksichtigung sozialer Ungleichgewichte – ihren Schulträgern zu. Entsprechende landesspezifische Regelungen werden dazu zeitnah von den Ländern veröffentlicht.
• Des Weiteren können die Mittel des Sofortausstattungsprogramms auch für die digitale Ausstattung der Schulen verwendet werden. Gemeint sind damit technische Werkzeuge, die zur Erstellung von Medien für digitale Unterrichtsformen benötigt werden (z.B. Aufnahmetechnik), Software sowie notwendige Kosten für Schulungen. Die erstellten digitalen Lerninhalte sollen soweit möglich als Offene Lernmaterialien, Open Educational Resources, (kurz: OER) frei und kostenlos verfügbar sein.
• Ergänzend dazu hat der Bund die vom Bundesfinanzministerium beim Hasso-Plattner-Institut geförderte HPI Schul-Cloud für alle Schulen geöffnet, die bislang über keine eigenen Infrastrukturen für digitalen Unterricht verfügen. Dafür wurden 15 Millionen Euro zusätzlich mobilisiert. Die Schulcloud bietet angeschlossenen Schulen z.B. ein Lernmanagementsystem mit Accounts für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, Dateiaustausch, digitale Lernsituationen, Messenger-Dienste oder die Möglichkeit, Videokonferenzen durchzuführen.