Liebe Genossinnen und Genossen,

eigentlich wollten wir hier ĂĽber den Kreistag im März berichten, doch aufgrund der Corona-Pandemie ist er, wie auch alle Ausschusssitzungen bis zunächst Ende April, abgesagt worden. Nun können weder Verwaltung noch Politik ihren Betrieb einstellen, und so werden die notwendigen und eiligen Dinge in Telefon- und Videokonferenzen und – soweit möglich – mit UmlaufbeschlĂĽssen behandelt. Die Kreisverwaltung arbeitet im Notbetrieb und muss viele ihrer Arbeiten zunächst zurĂĽckstellen. Das noch vor Ort tätige Personal wird derzeit dringend in den Fachdiensten Gesundheitsamt, Heimaufsicht, öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr benötigt. Bei dieser Gelegenheit soll der Verwaltung fĂĽr ihre schwere Arbeit in dieser Krisenzeit ein groĂźes Lob ausgesprochen werden. Nicht nur der täglich tagende Krisenstab mit unserem Landrat Dr. Henning Görtz an der Spitze, sondern alle Mitarbeiter machen einen tollen Job, um die Krise zu meistern, dafĂĽr auch an dieser Stelle ein groĂźes Dankeschön!
In dieser Zeit zahlt sich das gute Vertrauensverhältnis der Fraktionen untereinander und mit der Verwaltung besonders aus. Mit der gemeinsamen Rückendeckung der Fraktionen kann die Verwaltung Entscheidungen und Maßnahmen treffen, für die sonst häufig Beratungen oder Entscheidungen in Kreistag oder Ausschüssen abgewartet werden. Die gesamte Krisenbewältigung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik.
Der nächste Kreistag wird voraussichtlich wie geplant im Juni stattfinden, allerdings wohl mit einer auf das Nötigste reduzierten Tagesordnung. Wir wollen dann auch mit der gesetzlichen Mindestzahl von Abgeordneten (50% +1) und entsprechendem Pairingabkommen tagen, um auch räumlich der Gefährdungssituation Rechnung zu tragen. Wir alle hoffen natürlich, dass sich die Situation bis dahin noch etwas entspannt.
Reinhard Mendel
Neues aus dem Jugendhilfeausschuss:

Die Kitareform … eine unendliche Geschichte ?
Hier die neueste Entwicklung:
Land und kommunale Landesverbände unterzeichnen Absichtserklärung für Zwischenlösungen im Kita-Bereich bis zum 31.12.2020
KIEL.  Das Land Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben heute (9. April) einen „Letter of Intent“ über Absprachen von Zwischenlösungen für den KiTa-Bereich bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet. Für zwei wesentliche Eckpunkte wurde ein landesweit abgestimmtes Verfahren vereinbart:
Verschiebung des Kitareformgesetzes um fĂĽnf Monate, sodass diese erst zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Gleichwohl einigen sich Land und Kommunale Landesverbände auf Einzelpunkte, um bestimmte Inhalte der Reform bereits zum 1. August 2020 umzusetzen. So wird die Elternentlastung in Form des Beitragsdeckels, inkl. Verbesserungen bei Geschwisterermäßigung und Sozialstaffel, Mindestvergütung für Kindertagespflegepersonen sowie die Nutzung der Kita-Datenbank umgesetzt. Die für Qualität im Haushalt bereitstehenden Mittel werden für weitere Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Leitungsfreistellung und Verfügungszeiten noch in diesem Jahr eingesetzt. Zusätzlich wurde auch vereinbart, dass bereits den Eltern zugesagte Plätze in einer auswärtigen Einrichtung wahrgenommen werden dürfen.
Eine Kostenausgleichsregelung zwischen Land und Kommunen zur Freistellung von Elternbeiträgen für Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege für 2 Monate.
Die Kommunen verpflichten sich, allen Trägern von Kindertageseinrichtungen das durch den Wegfall der Elternbeiträge entstandene Defizit für den Zeitraum von 2 Monaten auszugleichen, wobei Kurzarbeitergeld gegengerechnet wird. Die Kreise und kreisfreien Städte verpflichten sich, die Eltern von Kindern in vom örtlichen Träger erlaubter Kindertagespflege ebenfalls von vertraglich geschuldeten Elternbeiträgen freizustellen. Das Land stellt den Kommunen zur Kompensation Landesmittel zur Verfügung, wobei man von einer Größenordnung von etwa 70 Mio. € ausgehen kann.
Das Land wird die den Kreisen und kreisfreien Städten gewährten Zuschüsse zu den Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 25 KiTaG nicht zurückfordern. Das Krippengeld von 100 € wird in den betroffenen Monaten, trotz vollständigem Erlass der Elternbeiträge, weiterhin gewährt. Diese Überzahlung wird allerdings durch den Wegfall der gleichen Leistung im Juni und Juli wieder ausgeglichen.
Für die offenen schulischen Ganztagsangebote (OGS) wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein eigenes Verfahren finden, welches direkt mit den Trägern der schulischen Angebote abrechnet.
Soweit die offizielle Pressmitteilung des Ministers Dr.Garg.
Schon vorher hatten sich einige Kommunen entschieden, die GebĂĽhren der Kinderbetreuung zeitweise auszusetzen. Hier beispielhaft die Stadt Glinde:
- Das Ziel der Stadt Glinde ist es, die Gebühren im Rahmen der Kinderbetreuung für die Zeit der Corona-Krise vollumfänglich zu erlassen.
- Insofern wird die Erhebung der Beiträge von Glinder Eltern für den Monat April 2020 ausgesetzt. Dies gilt für alle Kinder, die in folgenden Betreuungsformen angemeldet waren:
- in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Glinde, sowohl in städtischer als auch in freier   Trägerschaft
- bei einer Tagespflegeperson in der Stadt Glinde
- in einem Hort der Stadt Glinde, sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft
- in der betreuten Grundschulzeit an der Grundschule Tannenweg
- in der nachmittäglichen Betreuung der offenen Ganztagsschulen an der Grundschule Wiesenfeld sowie in der verbindlichen nachmittäglichen Betreuung der Sönke-Nissen-Gemeinschaftsschule
Entscheidend ist hier, dass die Erstattung der Tagespflegebeiträge grundsätzlich beim Kreis liegt, das Land zugesichert hat, dem Kreis diese Ausgaben zu erstatten und dadurch keine Kosten für den Kreis entstehen sollen. Achtung, die Zusage ist zunächst begrenzt auf zwei Monate. Auf Nachfrage in der Kreisverwaltung konnte mir zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, ob und in welcher Höhe die Landesregierung verbindlich für die Mehrkosten des Kreises und der Kommunen eintritt. Ein Erlass liegt z.Zt. noch nicht vor.
Die Sitzungen des JHA werden voraussichtlich erst nach den Sommerferien (Ende Juli) wieder in gewohntem Umfang, u.U. mit „Corona-Auflagen“ stattfinden.
Frank Lauterbach ( Vorsitzender JHA )
MĂĽll-Probleme und kein Ende?

Die Entsorgungssituation in unseren beiden Kreisen Stormarn und dem Herzogtum Lauenburg hatte sich im letzten Monat verschärft. Das lag zum einen an der Corona-Krise, die dafür sorgte, dass die Recyclinghöfe vorübergehend geschlossen werden mussten, um die Mitarbeitenden zu schützen, da die Bürgerinnen und Bürger auf den Höfen nicht die Mindestabstände einhielten. Nunmehr sind insgesamt wieder 9 Recyclinghöfe in beiden Kreisen geöffnet, die allerdings damit kämpfen, die Staus vor den Höfen bewältigen zu können, da die Menschen in dieser Situation ihre Wohnung /ihr Haus aufräumen und die Gärten auf den Frühling/Sommer vorbereiten. Hauptsächlich werden deshalb Sperrmüll und Biomüll zu den Höfen gebracht. Dies hat natürlich auch zu Unmut bei den Wartenden geführt.
Zum anderen hat sich auch die Personalnot bei dem beauftragten Entsorgungsunternehmen verschärft, da viele Mitarbeitende auch krank sind oder den Job gewechselt haben und auch Müllfahrzeuge auf Grund fehlender Ersatzteile aus Italien nicht einsatzbereit sind. Die AWSH hat mit Hilfe der Fa. Damm, die ab 2021 die Rest- und Biomüllentsorgung für beide Kreis übernimmt und einer weiteren Firma dafür gesorgt, dass mehr Fahrzeuge und auch Personal für die Entsorgung unseres Rest-und Biomülls zur Verfügung stehen. Die Sperrmüll- und Elektrogeräteentsorgung findet wegen der angespannten Situation auch nicht statt, um mehr Fahrzeuge für die normale Entsorgung zur Verfügung zu haben.
Wir hoffen, dass sich die Situation entspannt. Leider ist es uns nicht gelungen zum 1.1.2021 die Entsorgung des Rest-und Biomülls in die Hände unserer eigenen Gesellschaft AWSH zu übertragen, wir hatten die CDU in Stormarn davon überzeugt. Da wir aber mit dem Herzogtum Lauenburg eine gemeinsame Gesellschaft haben und die dortige CDU und auch die Grünen nicht mitmachten, wurde -ja wie bereits erwähnt- diese Entsorgung wieder einem privaten Entsorger übertragen.
Deshalb werden wir auch ab 2021 nicht direkt Durchgriffsmöglichkeiten auf die Entsorgung haben.
Heinz Hartmann
Sozial- und Gesundheitsausschuss – SGA des Stormarner Kreistags

Der SGA tagt ca. 10x im Jahr, in der Regel am 3. Dienstag des Monats und befasst sich mit vielfältigen, spannenden und verantwortungsvollen Themen:
Fachdienst 3 Soziales/ Gesundheit hat 4 Fachgebiete: im Fachbereich 31 und 32 werden u.a. bearbeitet Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bildung und Teilhabe, Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege (Migrationssozialberatung, Schuldnerberatung, Psychosoziale Beratung, Frauen- und Mädchenberatung). Dort ist auch der Pflegestützpunkt angesiedelt.
Im Fachbereich 33 (Gesundheitsamt) befasst sich der SGA mit dem jährlichen Gesundheitsbericht aller Abteilungen wie z.B. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst mit Notruf, Aids- und Sexualberatung, Zusammenarbeit und Kontrolle der Suchtberatungsstellen und offenen Hilfen im psychosozialen Bereich.
Fachbereich 34 beinhaltet u.a. die Fachaufsicht über die kommunalen Sozialämter und das Jobcenter sowie die Flüchtlingskoordination.
Im Fachbereich 42 wird das Thema Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im SGA behandelt.
Der Fachbereich 6 – Ă–ffentliche Sicherheit und Ordnung- bearbeitet mit dem SGA die wichtigen Themen Integrierte Leitstelle SĂĽd fĂĽr Rettungsdienst, Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz, die fĂĽr die Kreise OD, RZ und OH zuständig ist. Auch der Rettungsdienst berichtet ĂĽber die Umsetzung des Rettungsmittelbedarfsplans. Die Heimaufsicht berichtet in Abständen ĂĽber die Pflegeheimsituation in Stormarn.
Vieles sind „pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben“, die der Kommunalpolitik Handlungsspielräume zum Gestalten lassen.
Margot Sinning, SGA-Vorsitzende