Liebe Genossinnen und Genossen,

eigentlich wollten wir hier ĂŒber den Kreistag im MĂ€rz berichten, doch aufgrund der Corona-Pandemie ist er, wie auch alle Ausschusssitzungen bis zunĂ€chst Ende April, abgesagt worden. Nun können weder Verwaltung noch Politik ihren Betrieb einstellen, und so werden die notwendigen und eiligen Dinge in Telefon- und Videokonferenzen und – soweit möglich – mit UmlaufbeschlĂŒssen behandelt. Die Kreisverwaltung arbeitet im Notbetrieb und muss viele ihrer Arbeiten zunĂ€chst zurĂŒckstellen. Das noch vor Ort tĂ€tige Personal wird derzeit dringend in den Fachdiensten Gesundheitsamt, Heimaufsicht, öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr benötigt. Bei dieser Gelegenheit soll der Verwaltung fĂŒr ihre schwere Arbeit in dieser Krisenzeit ein groĂes Lob ausgesprochen werden. Nicht nur der tĂ€glich tagende Krisenstab mit unserem Landrat Dr. Henning Görtz an der Spitze, sondern alle Mitarbeiter machen einen tollen Job, um die Krise zu meistern, dafĂŒr auch an dieser Stelle ein groĂes Dankeschön!
In dieser Zeit zahlt sich das gute VertrauensverhĂ€ltnis der Fraktionen untereinander und mit der Verwaltung besonders aus. Mit der gemeinsamen RĂŒckendeckung der Fraktionen kann die Verwaltung Entscheidungen und MaĂnahmen treffen, fĂŒr die sonst hĂ€ufig Beratungen oder Entscheidungen in Kreistag oder AusschĂŒssen abgewartet werden. Die gesamte KrisenbewĂ€ltigung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik.
Der nĂ€chste Kreistag wird voraussichtlich wie geplant im Juni stattfinden, allerdings wohl mit einer auf das Nötigste reduzierten Tagesordnung. Wir wollen dann auch mit der gesetzlichen Mindestzahl von Abgeordneten (50% +1) und entsprechendem Pairingabkommen tagen, um auch rĂ€umlich der GefĂ€hrdungssituation Rechnung zu tragen. Wir alle hoffen natĂŒrlich, dass sich die Situation bis dahin noch etwas entspannt.
Reinhard Mendel
Neues aus dem Jugendhilfeausschuss:

Die Kitareform ⊠eine unendliche Geschichte ?
Hier die neueste Entwicklung:
Land und kommunale LandesverbĂ€nde unterzeichnen AbsichtserklĂ€rung fĂŒr Zwischenlösungen im Kita-Bereich bis zum 31.12.2020
KIEL.  Das Land Schleswig-Holstein und die kommunalen LandesverbĂ€nde haben heute (9. April) einen âLetter of Intentâ ĂŒber Absprachen von Zwischenlösungen fĂŒr den KiTa-Bereich bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet. FĂŒr zwei wesentliche Eckpunkte wurde ein landesweit abgestimmtes Verfahren vereinbart:
Verschiebung des Kitareformgesetzes um fĂŒnf Monate, sodass diese erst zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Gleichwohl einigen sich Land und Kommunale LandesverbĂ€nde auf Einzelpunkte, um bestimmte Inhalte der Reform bereits zum 1. August 2020 umzusetzen. So wird die Elternentlastung in Form des Beitragsdeckels, inkl. Verbesserungen bei GeschwisterermĂ€Ăigung und Sozialstaffel, MindestvergĂŒtung fĂŒr Kindertagespflegepersonen sowie die Nutzung der Kita-Datenbank umgesetzt. Die fĂŒr QualitĂ€t im Haushalt bereitstehenden Mittel werden fĂŒr weitere Verbesserungen des Fachkraft-Kind-SchlĂŒssels, Leitungsfreistellung und VerfĂŒgungszeiten noch in diesem Jahr eingesetzt. ZusĂ€tzlich wurde auch vereinbart, dass bereits den Eltern zugesagte PlĂ€tze in einer auswĂ€rtigen Einrichtung wahrgenommen werden dĂŒrfen.
Eine Kostenausgleichsregelung zwischen Land und Kommunen zur Freistellung von ElternbeitrĂ€gen fĂŒr Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege fĂŒr 2 Monate.
Die Kommunen verpflichten sich, allen TrĂ€gern von Kindertageseinrichtungen das durch den Wegfall der ElternbeitrĂ€ge entstandene Defizit fĂŒr den Zeitraum von 2 Monaten auszugleichen, wobei Kurzarbeitergeld gegengerechnet wird. Die Kreise und kreisfreien StĂ€dte verpflichten sich, die Eltern von Kindern in vom örtlichen TrĂ€ger erlaubter Kindertagespflege ebenfalls von vertraglich geschuldeten ElternbeitrĂ€gen freizustellen. Das Land stellt den Kommunen zur Kompensation Landesmittel zur VerfĂŒgung, wobei man von einer GröĂenordnung von etwa 70 Mio. ⏠ausgehen kann.
Das Land wird die den Kreisen und kreisfreien StĂ€dten gewĂ€hrten ZuschĂŒsse zu den Betriebskosten fĂŒr Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 25 KiTaG nicht zurĂŒckfordern. Das Krippengeld von 100 ⏠wird in den betroffenen Monaten, trotz vollstĂ€ndigem Erlass der ElternbeitrĂ€ge, weiterhin gewĂ€hrt. Diese Ăberzahlung wird allerdings durch den Wegfall der gleichen Leistung im Juni und Juli wieder ausgeglichen.
FĂŒr die offenen schulischen Ganztagsangebote (OGS) wird das Ministerium fĂŒr Bildung, Wissenschaft und Kultur ein eigenes Verfahren finden, welches direkt mit den TrĂ€gern der schulischen Angebote abrechnet.
Soweit die offizielle Pressmitteilung des Ministers Dr.Garg.
Schon vorher hatten sich einige Kommunen entschieden, die GebĂŒhren der Kinderbetreuung zeitweise auszusetzen. Hier beispielhaft die Stadt Glinde:
- Das Ziel der Stadt Glinde ist es, die GebĂŒhren im Rahmen der Kinderbetreuung fĂŒr die Zeit der Corona-Krise vollumfĂ€nglich zu erlassen.
- Insofern wird die Erhebung der BeitrĂ€ge von Glinder Eltern fĂŒr den Monat April 2020 ausgesetzt. Dies gilt fĂŒr alle Kinder, die in folgenden Betreuungsformen angemeldet waren:
- in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Glinde, sowohl in stÀdtischer als auch in freier   TrÀgerschaft
- bei einer Tagespflegeperson in der Stadt Glinde
- in einem Hort der Stadt Glinde, sowohl in stÀdtischer als auch in freier TrÀgerschaft
- in der betreuten Grundschulzeit an der Grundschule Tannenweg
- in der nachmittÀglichen Betreuung der offenen Ganztagsschulen an der Grundschule Wiesenfeld sowie in der verbindlichen nachmittÀglichen Betreuung der Sönke-Nissen-Gemeinschaftsschule
Entscheidend ist hier, dass die Erstattung der TagespflegebeitrĂ€ge grundsĂ€tzlich beim Kreis liegt, das Land zugesichert hat, dem Kreis diese Ausgaben zu erstatten und dadurch keine Kosten fĂŒr den Kreis entstehen sollen. Achtung, die Zusage ist zunĂ€chst begrenzt auf zwei Monate. Auf Nachfrage in der Kreisverwaltung konnte mir zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, ob und in welcher Höhe die Landesregierung verbindlich fĂŒr die Mehrkosten des Kreises und der Kommunen eintritt. Ein Erlass liegt z.Zt. noch nicht vor.
Die Sitzungen des JHA werden voraussichtlich erst nach den Sommerferien (Ende Juli) wieder in gewohntem Umfang, u.U. mit âCorona-Auflagenâ stattfinden.
Frank Lauterbach ( Vorsitzender JHA )
MĂŒll-Probleme und kein Ende?

Die Entsorgungssituation in unseren beiden Kreisen Stormarn und dem Herzogtum Lauenburg hatte sich im letzten Monat verschĂ€rft. Das lag zum einen an der Corona-Krise, die dafĂŒr sorgte, dass die Recyclinghöfe vorĂŒbergehend geschlossen werden mussten, um die Mitarbeitenden zu schĂŒtzen, da die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger auf den Höfen nicht die MindestabstĂ€nde einhielten. Nunmehr sind insgesamt wieder 9 Recyclinghöfe in beiden Kreisen geöffnet, die allerdings damit kĂ€mpfen, die Staus vor den Höfen bewĂ€ltigen zu können, da die Menschen in dieser Situation ihre Wohnung /ihr Haus aufrĂ€umen und die GĂ€rten auf den FrĂŒhling/Sommer vorbereiten. HauptsĂ€chlich werden deshalb SperrmĂŒll und BiomĂŒll zu den Höfen gebracht. Dies hat natĂŒrlich auch zu Unmut bei den Wartenden gefĂŒhrt.
Zum anderen hat sich auch die Personalnot bei dem beauftragten Entsorgungsunternehmen verschĂ€rft, da viele Mitarbeitende auch krank sind oder den Job gewechselt haben und auch MĂŒllfahrzeuge auf Grund fehlender Ersatzteile aus Italien nicht einsatzbereit sind. Die AWSH hat mit Hilfe der Fa. Damm, die ab 2021 die Rest- und BiomĂŒllentsorgung fĂŒr beide Kreis ĂŒbernimmt und einer weiteren Firma dafĂŒr gesorgt, dass mehr Fahrzeuge und auch Personal fĂŒr die Entsorgung unseres Rest-und BiomĂŒlls zur VerfĂŒgung stehen. Die SperrmĂŒll- und ElektrogerĂ€teentsorgung findet wegen der angespannten Situation auch nicht statt, um mehr Fahrzeuge fĂŒr die normale Entsorgung zur VerfĂŒgung zu haben.
Wir hoffen, dass sich die Situation entspannt. Leider ist es uns nicht gelungen zum 1.1.2021 die Entsorgung des Rest-und BiomĂŒlls in die HĂ€nde unserer eigenen Gesellschaft AWSH zu ĂŒbertragen, wir hatten die CDU in Stormarn davon ĂŒberzeugt. Da wir aber mit dem Herzogtum Lauenburg eine gemeinsame Gesellschaft haben und die dortige CDU und auch die GrĂŒnen nicht mitmachten, wurde -ja wie bereits erwĂ€hnt- diese Entsorgung wieder einem privaten Entsorger ĂŒbertragen.
Deshalb werden wir auch ab 2021 nicht direkt Durchgriffsmöglichkeiten auf die Entsorgung haben.
Heinz Hartmann
Sozial- und Gesundheitsausschuss â SGA des Stormarner Kreistags

Der SGA tagt ca. 10x im Jahr, in der Regel am 3. Dienstag des Monats und befasst sich mit vielfÀltigen, spannenden und verantwortungsvollen Themen:
Fachdienst 3 Soziales/ Gesundheit hat 4 Fachgebiete: im Fachbereich 31 und 32 werden u.a. bearbeitet Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Grundsicherung fĂŒr Arbeitssuchende, Bildung und Teilhabe, Förderung von TrĂ€gern der Wohlfahrtspflege (Migrationssozialberatung, Schuldnerberatung, Psychosoziale Beratung, Frauen- und MĂ€dchenberatung). Dort ist auch der PflegestĂŒtzpunkt angesiedelt.
Im Fachbereich 33 (Gesundheitsamt) befasst sich der SGA mit dem jÀhrlichen Gesundheitsbericht aller Abteilungen wie z.B. Kinder- und JugendÀrztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst mit Notruf, Aids- und Sexualberatung, Zusammenarbeit und Kontrolle der Suchtberatungsstellen und offenen Hilfen im psychosozialen Bereich.
Fachbereich 34 beinhaltet u.a. die Fachaufsicht ĂŒber die kommunalen SozialĂ€mter und das Jobcenter sowie die FlĂŒchtlingskoordination.
Im Fachbereich 42 wird das Thema Verbraucherschutz, VeterinĂ€rwesen und LebensmittelĂŒberwachung im SGA behandelt.
Der Fachbereich 6 – Ăffentliche Sicherheit und Ordnung- bearbeitet mit dem SGA die wichtigen Themen Integrierte Leitstelle SĂŒd fĂŒr Rettungsdienst, Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz, die fĂŒr die Kreise OD, RZ und OH zustĂ€ndig ist. Auch der Rettungsdienst berichtet ĂŒber die Umsetzung des Rettungsmittelbedarfsplans. Die Heimaufsicht berichtet in AbstĂ€nden ĂŒber die Pflegeheimsituation in Stormarn.
Vieles sind âpflichtige Selbstverwaltungsaufgabenâ, die der Kommunalpolitik HandlungsspielrĂ€ume zum Gestalten lassen.
Margot Sinning, SGA-Vorsitzende