Öffentliche Petition gestartet:
Die Jamaika-Koalition hat angekündigt, noch in diesem Jahr die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung abzuschaffen. Neben Kiel und Norderstedt sind von der Abschaffung der Mietpreisbremse unter anderem auch Barsbüttel, Glinde, und Wentorf bei Hamburg betroffen. Von der Abschaffung der Kappungsgrenze in Stormarn außerdem Ahrensburg, Ammersbek und Bargteheide. Die Kieler Mieterin Birgit Janusczok will sich gegen diese Verschlechterungen für Mieterinnen und Mieter wehren und hat auf den Webseiten des Landtags eine öffentliche Petition gestartet, die bis zum 11. September unter folgendem Link unterstützt werden kann: https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste (Nr. 68).
„Sowohl die Mietpreisbremse als auch Kappungsgrenzenverordnung dürfen nur dann abgeschafft werden, wenn geeignetere Instrumente zur Bekämpfung des unkontrollierten Mietenanstiegs gefunden sind. Solche Alternativen sind jedoch weit und breit nicht ersichtlich. Die geplanten Vorstöße zur Abschaffung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung sind daher ein nicht zu rechtfertigender Schritt zu Lasten der Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein, der zur Konsequenz hätte, dass sich die Mietpreisspirale dann ungehindert weiter nach oben bewegen würde“, schreibt die Petentin in ihrer Begründung.
Hintergrund:
Die Mietpreisbremse, die auf bundesgesetzlichen Regelungen beruht, soll neue Mieter vor zu hohen Mieten schützen. Nach Kritik an der mangelnden Wirksamkeit dieses Instruments hatte die Bundesregierung zum 1. Januar 2019 Nachbesserungen in Kraft treten lassen. So hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse unter anderem deshalb nicht zu der erhofften Wirkung geführt, weil Mieter nicht beurteilen konnten, ob die vom Vermieter verlangte Miete den Vorgaben der Mietpreisbremse entsprach. Das ist jetzt anders. Martin Habersaat, SPD-Landtagsabgeordneter aus Reinbek, beklagt: „CDU, FDP und Grüne wollen nicht einmal abwarten, ob und wie die Neuregelungen sich auswirken. Andere Interessen als die der Mieter scheinen hier wichtiger gewesen zu sein.“
Mit der Kappungsgrenzenverordnung hatte die SPD-geführte schleswig-holsteinische Landesregierung in der letzten Legislaturperiode versucht, Mieterinnen und Mieter in bestehenden Mietverhältnissen vor zu hohen Mietsteigerungen zu schützen. Die Kappungsgrenzenverordnung hatte in den Ballungszentren dazu beigetragen, dass der Mietenanstieg langsamer erfolgte, da die Miete hier um maximal 15 Prozent statt 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren steigen darf. Zwar plane die Regierung, den Bau von günstigem Wohnraum zu fördern, aber so Habersaat: „Nichts hätte dagegen gesprochen, diese beiden Regelungen parallel weiter wirken zu lassen.“ Zumal gerade im dicht besiedelten Hamburger Umland die Möglichkeiten zur Schaffung neuen Wohnraums endlich seien.
Die Petition (Nr. 68) online unterstützen:
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste?execution=e1s1