SPD erreicht Unterstützung für Nutzer von Öl, Pellets und Flüssiggas – Unternehmen mit Millionenhilfen müssen Arbeitsplätze erhalten

Die Ampel-Koalition hat sich auf die konkrete Ausgestaltung der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme geeinigt. Das Paket wurde heute im Bundestag beschlossen. „Ein besonderer Erfolg: Es wird auch Hilfen für diejenigen geben, die mit Öl- und Pelletheizungen oder mit Flüssiggas heizen“, teilt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Bengt Bergt (SPD) mit.
Die Preise für Strom und Gas waren in den vergangenen Monaten aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine stark gestiegen. Als Reaktion auf die Preissteigerungen hatten SPD, Grüne und FDP Energiepreisbremsen angekündigt. „Wir deckeln den Preis für 80 Prozent des Energieverbrauchs von privaten Haushalten und Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme“, sagt Bergt. Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu maximal 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu maximal 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Liegt der Verbrauch unter den gedeckelten 80 Prozent werde der aktuelle, und damit „ungebremste“ Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Menge mit der Jahresendabrechnung zurückerstattet, erklärt der SPD-Energiepolitiker. Das Zeichen: Energiesparen lohne sich und sei weiter wichtig. „Die Gasspeicher sind zwar voll, Gas ist aber weiter ein knappes Gut.“ Die Preisbremsen treten Anfang März 2023 in Kraft. Sie gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Zufallsgewinne werden abgeschöpft
Um die Strompreisbremse finanzieren zu können, werden Überschusserlöse auf dem Strommarkt abgeschöpft. „Es ist gerecht, dass auch Krisenprofiteure ihren Beitrag für die Entlastungen leisten. Wir werden die sogenannten Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen abschöpfen und einen Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-,
Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erheben“, kündigt der stellvertretende energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion an.
Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die mit anderen Energieträgern heizen, sind von Kostensteigerungen betroffen. Sie hatten Sorge, dass sie bei den Entlastungen möglicherweise nicht bedacht werden. „Nun ist klar: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, werden Hilfen erhalten. Das war uns als SPD wichtig und konnten wir in den parlamentarischen Beratungen erreicht“, freut sich Bergt.
Für diese Verbraucher gilt: 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahresverbrauchs übersteigen, können erstattet werden. „Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1000 Euro für Heizöl hatte und nun rund 3000 Euro bezahlen muss, kann 800 Euro erstattet bekommen. Hierfür werden wir einen Härtefallfonds mit 1,8 Milliarden Euro ausstatten. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert sein und wird über die Bundesländer abgewickelt“, erklärt Bengt Bergt.
Härtefallfonds für kleine und mittlere Unternehmen in Not
Für kleine und mittlere Unternehmen, die schon in diesem Jahr von massiven Energiepreissteigerungen betroffen waren, wird es einen Härtefallfonds geben. „Durch diesen Härtefallfonds werden auch besondere Belastungen abgefedert, die kleine und mittlere Unternehmen trotz der ab Januar 2023 geltenden Energiepreisbremsen nicht tragen können. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass auch Unternehmen entlastet werden, die kein Erdgas nutzen, sondern etwa Öl oder Flüssiggas. Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister erhalten gesonderte Unterstützung.
Wichtig war der SPD auch die Pflicht zur Arbeitsplatzerhaltung für alle Unternehmen, die mehr als zwei Millionen Euro Energiezuschüsse erhalten. Bergt: „Dazu muss es entweder eine Betriebsvereinbarung oder eine Selbsterklärung des Unternehmens geben, 90 Prozent der Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 zu erhalten. Wer sich nicht daran hält, muss den Zuschuss, der die zwei Millionen Euro übersteigt zurückzahlen. Das ist ein wichtiger Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.“