
Zur Entscheidung der schleswig-holsteinischen Landesregierung, keine Sondergenehmigung fĂŒr den Solarpark an der A1 in GroĂhansdorf zu erteilen, erklĂ€rt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion:
âDie schleswig-holsteinische Landesregierung ist gefordert, den bundesgesetzlich bereits im Sommer 2022 geschaffenen gesetzlichen Vorrang Erneuerbarer Energien zu beachten, wonach Erneuerbare Energien im ĂŒberwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Seit Verabschiedung der Gesetzesnovelle durch den Bundestag im Sommer 2022 hatte die CDU-gefĂŒhrte Landesregierung ausreichend Zeit, hierfĂŒr die landesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Ich erwarte, dass dies nun umgehend nachgeholt wird. Im Ergebnis kann es nicht sein, dass fĂŒr Klimaschutz benötigte Vorhaben wie die verstĂ€rkte Solarenergienutzung entgegen den gesetzlichen Rahmenbedingungen behindert wird. Das wĂ€re das Gegenteil von zu beschleunigender Energiewende. Mit den bundesgesetzlichen Ănderungen am Baugesetzbuch vom Sommer 2022 sind Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Breite von 200 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen zu privilegieren. Dies gilt es seitens der schleswig-holsteinischen Landesregierung mit einer Ăberarbeitung des Regionalplanes und in kĂŒnftigen Planungsprozessen zu beachten.â