sh.itslearning.com
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In einer Kleinen Anfrage (19/2569) und im Bildungsausschuss hat sich der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat, mit dem Lernmanagementsystem itslearning befasst. Er kritisiert PR-Zahlen des Ministeriums und stellt Fragen nach der Zukunft des Projekts:
âDerzeit werden pro Woche bis zu 100 Schulen mit dem LMS ausgestattet.â Diese Erfolgsmeldung verbreitete Bildungsministerin Prien am 19. August per Pressemitteilung. Inzwischen könnten also locker alle 792 Schulen Schleswig-Holsteins einschlieĂlich ihrer Nebenstandorte an das Lernmanagementsystem itslearning angeschlossen sein. TatsĂ€chlich waren es am 3. Dezember nach Auskunft des Ministeriums im Bildungsausschuss 305 Schulen. Die 100 pro Woche waren also mal wieder mehr eine PR-Zahl als eine echte.
Spannend wird sein, wie es langfristig mit dem Lernmanagementsystem weitergeht. Das Bildungsministerium scheint nach ĂŒberstandener Corona-Krise alle Schulen auf ein System festlegen zu wollen. Die entsprechende Ausschreibung wird derzeit vorbereitet, nachdem die Vergabe fĂŒr das erste Jahr zunĂ€chst in einem verkĂŒrzten Corona-Verfahren erfolgt ist. GesprĂ€che mit den SchultrĂ€gern ĂŒber die langfristige Finanzierung des Vorhabens laufen. Dann werden sich auch andere Anbieter beteiligen können und eines steht fest: Es wird Schulen geben, die sich im Interesse der Einheitlichkeit von ihrem bisherigen System trennen mĂŒssen.
Petitesse am Rande: Die URL sh.itslearning.com stellt aus Sicht des Bildungsministeriums âeine technische Notwendigkeitâ dar. Das sehe ich anders, Hamburg zum Beispiel ist mit hamburg.itslearning.com dabei, das Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Hamburg mit kaifu.itslearning.com. Eine schulĂŒbergreifende Zusammenarbeit oder der schulĂŒbergreifende Austausch von Unterrichtsinhalten mag nur innerhalb eines Mandanten möglich sein, dennoch wĂ€re die Peinlichkeit zu vermeiden gewesen. Klagen ĂŒber die Adresse tat die Bildungsministerin als PennĂ€lerhumor ab. Aber es sind ja genau diese SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, die diese URL womöglich noch lange nutzen sollen und die bei der âfalschenâ Lesart nicht sehr schmeichelhaft wegkommenâŠ
3 x 500 Millionen Euro fĂŒr die Digitalisierung der Bildung
Welche Pakete gibt es und wie ist der aktuelle Stand?
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden fĂŒr die Digitalisierung, Etablierung und die Instandhaltung der digitalen Infrastruktur an Schulen drei Hilfspakete entwickelt. FĂŒr diese werden vom Bund dreimal 500 Millionen Euro veranschlagt: fĂŒr SchĂŒler*innenausstattung, fĂŒr die Administration auf Seiten von Schulen und SchultrĂ€gern und fĂŒr Lehrerlaptops. Diese ergĂ€nzen den âgroĂenâ Digitalpakt, der bis 2024 lĂ€uft. Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hat eine Kleine Anfrage gestellt und informiert ĂŒber den aktuellen Stand:
EndgerĂ€te fĂŒr SchĂŒler*innen
Die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule âSofortausstattungsprogrammâ ist am 4. Juli 2020 in Kraft getreten. Das Land Schleswig-Holstein dafĂŒr eine Finanzhilfe des Bundes in Höhe von 17.026.300,00 ⏠erhalten. Der zusĂ€tzlich notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% dieser Bundesmittel (1.702.630,00 âŹ) wurde durch das Land ĂŒbernommen, so dass fĂŒr die SchultrĂ€ger Fördermittel von insgesamt 18.728,930,00 ⏠bereitstehen. Das war eine der Forderungen der SPD im Rahmen der Corona-Nachtragshaushalte. Ende November waren 99,45% der Programmmittel ausgezahlt. Martin Habersaat: âDas heiĂt, das Geld ist bei den SchultrĂ€gern angekommen. Viele GerĂ€te sind schon an SchĂŒlerinnen und SchĂŒler ausgehĂ€ndigt, andere warten auf die Verteilung. Wieder andere sind wegen langer Lieferzeiten noch nicht vor Ort â am 31. Oktober waren das noch 14.000 GerĂ€te. Ein Problem ist, dass das Land bei der Verteilung der Mittel nicht auf die Zahl der BedĂŒrftigen SchĂŒlerinnen und SchĂŒler geachtet hat. Teilweise reicht das Geld nicht, auf der anderen Seite hat ein SchultrĂ€ger im Kreis Plön sogar auf die Mittel verzichtet.â Alle demokratischen Fraktionen des Landtags haben deshalb ein ergĂ€nzendes Landesprogramm beschlossen. âIm FrĂŒhling 2021 darf das Fehlen eines EndgerĂ€ts kein Problem mehr seinâ, sagt Habersaat. Zudem mĂŒsse die Landesregierung schnell ihre PrĂŒfungen abschlieĂen, wie Land und SchultrĂ€ger alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mit vergĂŒnstigten SIM-Karten ins Internet bringen, wo das erforderlich ist.
Administration
Am 4. November trat die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule âAdministrationâ in Kraft. Das Land Schleswig-Holstein erhĂ€lt hieraus eine Finanzhilfe des Bundes in Höhe von 17.026.300,00 âŹ. Es ist abermals ein Eigenanteil von 10% zu erbringen. Habersaat: âHier konnte sich das Land noch nicht dazu durchringen, den Eigenanteil zu ĂŒbernehmen. Aus diesen Mitteln sollen die KrĂ€fte finanziert werden, die im Auftrag der SchultrĂ€ger die IT-Administration ĂŒbernehmen, die hinter dem digitalen Lernen steckt. Es ist sicher nicht kostendeckend, aber ein groĂer Schritt zur Entlastung der SchultrĂ€ger und der LehrkrĂ€fte.â Dauerhaft, so Habersaat, sollten LehrkrĂ€fte nĂ€mlich nicht in die Administration eingebunden sein mĂŒssen. Das könne dann wieder mehr Luft schaffen fĂŒr Unterricht und Schulentwicklung.
Lehrerlaptops
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Fotograf: Jan C. Schultchen
Eine weitere Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule, die Finanzhilfen in Höhe von abermals 500 Millionen Euro vorsieht, soll die Schulen in die Lage versetzen, LehrkrĂ€ften mobile digitale EndgerĂ€te fĂŒr Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen sowie zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung zur VerfĂŒgung zu stellen. Die Verhandlungen zwischen Bund und LĂ€ndern ĂŒber den Text dieser Zusatz-Verwaltungsvereinbarung konnten am 19. November abgeschlossen werden, dann begann das Verfahren der Unterzeichnung durch die LĂ€nder. Das Land Schleswig-Holstein wĂŒrde auf Grundlage des vereinbarten Entwurfsstandes der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung âLeihgerĂ€te fĂŒr LehrkrĂ€fteâ Bundesmittel in Höhe von 17.026.300,00 ⏠erhalten, die durch die âLĂ€nder einschlieĂlich der Kommunenâ um einen Eigenanteil von 10% dieser Bundesmittel zu ergĂ€nzen wĂ€ren, fĂŒr Schleswig-Holstein mithin um 1.702.630,00 âŹ. FĂŒr die parallel erforderliche EinfĂŒhrung von dienstlichen E-Mail-Adressen fĂŒr LehrkrĂ€fte werden nach Auskunft des Bildungsministeriums zurzeit die erforderlichen organisatorischen Prozesse aufgebaut und die bereits zur VerfĂŒgung stehende technische Infrastruktur getestet. Eine hierzu mit dem Hauptpersonal- rat LehrkrĂ€fte (HPR-L) vorgesehene Dienstvereinbarung stand zum Zeitpunkt der Anfrage vor der Unterzeichnung.
Der âgroĂeâ Digitalpakt
Im Februar 2019 einigten sich Bund und LĂ€nder auf einen Digitalpakt fĂŒr Schulen in Deutschland, fĂŒnf Milliarden Euro Bundesmittel sollen nach einem Beschluss der GroĂen Koalition in fĂŒnf Jahren flieĂen. Im September 2019 wurde in Schleswig-Holstein die Förderrichtlinie veröffentlicht, die regelt, unter welchen Bedingungen die SchultrĂ€ger im Land an dieses Geld kommen. Besonderheit in Schleswig-Holstein: Die 170 Millionen Euro vom Bund werden zunĂ€chst nicht einmal komplett weitergeleitet, zwei Prozent der Mittel behĂ€lt das Land als sogenannte âNachsteuerreserveâ zurĂŒck. AuĂerdem mĂŒssen die Kommunen, anders als in allen anderen LĂ€ndern, einen Eigenanteil von 15 Prozent leisten. In Schleswig-Holstein mĂŒssen die Fördermittel von den SchultrĂ€gern bis zum 30. April 2022 abgerufen sein. Die Höhe des Budgets richtet sich nach beispielsweise richten sich die SchultrĂ€gerbudgets nach den SchĂŒlerzahlen im Schuljahr 2018/19, mindestens jedoch gibt es 45.000 Euro pro SchultrĂ€ger fĂŒr die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts.
Habersaat: âInsgesamt ist festzustellen, dass die Schulen sehr unterschiedlich weit sind. Es gibt Schulen, da sind lĂ€ngst alle SchĂŒler*innen und auch die LehrkrĂ€fte bereits vom SchultrĂ€ger ausgestattet worden. Und es gibt Schulen, die haben spĂ€ter angefangen, weil sie zunĂ€chst anderen konzeptionelle Schwerpunkte verfolgt haben oder weil der SchultrĂ€ger diese Ausstattung noch nicht ĂŒbernehmen konnte oder wollte.â Es werde schwer, im neuen Jahr gleiche Chancen fĂŒr alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zu gewĂ€hrleisten. âWichtig werden dazu Hilfestellungen vom Bildungsministerium sein. Es kann nicht sein, dass jede Schule das Rad neu erfinden muss.â
GemeingefÀhrliche Fakenews
Martin Habersaat verurteilt Querdenker-Angriff auf Glinder Seniorenheim:
Die Meldung tauchte zum Jahresende auf einer âQuerdenkerâ-Facebookseite aus Rostock auf und kursierte fĂŒr kurze Zeit auch in Glinder Facebook-Gruppen. Sie ist falsch. Und trotzdem erzielt sie Wirkung â Fake News haben jetzt auch ein Seniorenheim in Glinde erreicht. Unter dem Namen âRobert Blumâ (1807-1847, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, fĂŒr das Profil wird auch ein Bild des historischen Robert Blum genutzt) behauptet ein sogenannter Querdenker, in einer Glinder Heimeinrichtung habe es Zwangsimpfungen gegeben. Die Quelle? Schon da ist sich Robert Blum unsicher: In den ersten Zeilen ist es eine anonyme Mitarbeiterin, weiter unten eine als âĂ€ltere Dameâ bezeichnete Heimbewohnerin. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek: âNach den FlugblĂ€ttern vor Schulhöfen wurde von den sogenannten Querdenkern jetzt ein neues Agitationsfeld gefunden: Seniorenheime. Solche Fakenews verunsichern Menschen und fĂŒhren schlimmstenfalls dazu, dass die Menschen angegriffen werden, die wir in der Pandemie am dringendsten brauchen: Medizinisches Personal und PflegekrĂ€fte. Deshalb finde ich es wichtig, sich auch öffentlich gegen solchen gemeingefĂ€hrlichen Unsinn zu stellen und die Urheber zu verurteilen.â
Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der StĂ€ndigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunĂ€chst nicht ausreichend Impfstoff zu VerfĂŒgung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wĂŒnschen. Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die ĂŒber 80-JĂ€hrigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser HĂ€user und BeschĂ€ftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe. Habersaat: âUnd natĂŒrlich werden vor solchen Impfungen die notwendigen AufklĂ€rungsgesprĂ€che gefĂŒhrt. Mit den Senioren selbst, und da, wo das nicht mehr möglich ist, mit den Betreuungspersonen.â
âIch selbst werde mich impfen lassen, sobald ich an der Reihe binâ, betont Habersaat. âDie Impfungen schaffen endlich einen Silberstreif am Horizont. Ich hoffe sehr, dass im Laufe des Jahres 2021 wieder viel von unserem normalen Leben zurĂŒckkehrt â mit Veranstaltungen, Kultur und persönlichen Begegnungen.â
Landtag diskutiert Impfverfahren
SPD fordert Umstellung auf Einladungen:
Die SPD-Landtagsfraktion hat bei einer Sondersitzung des Landtags den Beginn der landesweiten Impfungen und die flĂ€chendeckende Einrichtung von Impfzentren gelobt. Alle Redner im Plenum Ă€uĂerten die Hoffnung, dass bald durch mehr Impfstoff deutlich mehr Termine zur Impfung angeboten werden können. Kritik ĂŒbten die Sozialdemokraten allerdings am Verfahren der Terminvergabe. Martin Habersaat, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Reinbek: âZunĂ€chst sind vor allem Senioren ĂŒber 80 mit der Impfung dran. Gerade fĂŒr diese Zielgruppe halten wir ein Windhundverfahren, das langes Verharren in Telefonwarteschleifen, nĂ€chtliches EinwĂ€hlen auf instabilen Internetseiten oder den Umgang mit QR-Codes erforderlich macht, nicht fĂŒr geeignet.â Die Sozialdemokraten schlugen ein Einladungsverfahren vor, wie es etwa in Mecklenburg-Vorpommern angewandt wird. Es sorge fĂŒr Verdruss, wenn nach stundenlangem Warten in der Hotline kein Termin vergeben wird, insgesamt gefĂ€hrde das die Akzeptanz der Impfungen. Habersaat: âWir glauben, dass die Menschen auch auf einen Termin warten wollen und können, wenn sie ihn denn haben. Frust verursacht das GefĂŒhl, sich immer wieder vergebens bemĂŒhen oder immer wieder andere um Hilfe bitten zu mĂŒssen.â Der Landtag ĂŒberwies das Thema in den Sozialausschuss, wo ĂŒber Verbesserungen bei der Terminvergabe beraten werden soll.
Als Ă€rgerlich bezeichnete Habersaat den Umstand, das in Teilen der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg zunĂ€chst gar keine Termine vergeben werden konnten, weil die Postleitzahlen nicht vom System akzeptiert wurden und dass unter der Nummer 116 117 einige Anrufer in Hamburg landeten, wo ihnen nicht weitergeholfen werden konnte. Da wirke Kiel oft weit weg, aber: âDas sind technische Schwierigkeiten, die behoben werden können, damit mĂŒssen wir uns in dieser Krise nicht lange aufhalten.â
Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der StĂ€ndigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunĂ€chst nicht ausreichend Impfstoff zu VerfĂŒgung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wĂŒnschen. Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die ĂŒber 80-JĂ€hrigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser HĂ€user und BeschĂ€ftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.