sh.itslearning.com

In einer Kleinen Anfrage (19/2569) und im Bildungsausschuss hat sich der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat, mit dem Lernmanagementsystem itslearning befasst. Er kritisiert PR-Zahlen des Ministeriums und stellt Fragen nach der Zukunft des Projekts:
„Derzeit werden pro Woche bis zu 100 Schulen mit dem LMS ausgestattet.“ Diese Erfolgsmeldung verbreitete Bildungsministerin Prien am 19. August per Pressemitteilung. Inzwischen könnten also locker alle 792 Schulen Schleswig-Holsteins einschließlich ihrer Nebenstandorte an das Lernmanagementsystem itslearning angeschlossen sein. Tatsächlich waren es am 3. Dezember nach Auskunft des Ministeriums im Bildungsausschuss 305 Schulen. Die 100 pro Woche waren also mal wieder mehr eine PR-Zahl als eine echte.
Spannend wird sein, wie es langfristig mit dem Lernmanagementsystem weitergeht. Das Bildungsministerium scheint nach überstandener Corona-Krise alle Schulen auf ein System festlegen zu wollen. Die entsprechende Ausschreibung wird derzeit vorbereitet, nachdem die Vergabe für das erste Jahr zunächst in einem verkürzten Corona-Verfahren erfolgt ist. Gespräche mit den Schulträgern über die langfristige Finanzierung des Vorhabens laufen. Dann werden sich auch andere Anbieter beteiligen können und eines steht fest: Es wird Schulen geben, die sich im Interesse der Einheitlichkeit von ihrem bisherigen System trennen müssen.
Petitesse am Rande: Die URL sh.itslearning.com stellt aus Sicht des Bildungsministeriums „eine technische Notwendigkeit“ dar. Das sehe ich anders, Hamburg zum Beispiel ist mit hamburg.itslearning.com dabei, das Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Hamburg mit kaifu.itslearning.com. Eine schulübergreifende Zusammenarbeit oder der schulübergreifende Austausch von Unterrichtsinhalten mag nur innerhalb eines Mandanten möglich sein, dennoch wäre die Peinlichkeit zu vermeiden gewesen. Klagen über die Adresse tat die Bildungsministerin als Pennälerhumor ab. Aber es sind ja genau diese Schülerinnen und Schüler, die diese URL womöglich noch lange nutzen sollen und die bei der „falschen“ Lesart nicht sehr schmeichelhaft wegkommen…
3 x 500 Millionen Euro fĂĽr die Digitalisierung der Bildung
Welche Pakete gibt es und wie ist der aktuelle Stand?
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden für die Digitalisierung, Etablierung und die Instandhaltung der digitalen Infrastruktur an Schulen drei Hilfspakete entwickelt. Für diese werden vom Bund dreimal 500 Millionen Euro veranschlagt: für Schüler*innenausstattung, für die Administration auf Seiten von Schulen und Schulträgern und für Lehrerlaptops. Diese ergänzen den „großen“ Digitalpakt, der bis 2024 läuft. Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hat eine Kleine Anfrage gestellt und informiert über den aktuellen Stand:
Endgeräte für Schüler*innen
Die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule „Sofortausstattungsprogramm“ ist am 4. Juli 2020 in Kraft getreten. Das Land Schleswig-Holstein dafür eine Finanzhilfe des Bundes in Höhe von 17.026.300,00 € erhalten. Der zusätzlich notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% dieser Bundesmittel (1.702.630,00 €) wurde durch das Land übernommen, so dass für die Schulträger Fördermittel von insgesamt 18.728,930,00 € bereitstehen. Das war eine der Forderungen der SPD im Rahmen der Corona-Nachtragshaushalte. Ende November waren 99,45% der Programmmittel ausgezahlt. Martin Habersaat: „Das heißt, das Geld ist bei den Schulträgern angekommen. Viele Geräte sind schon an Schülerinnen und Schüler ausgehändigt, andere warten auf die Verteilung. Wieder andere sind wegen langer Lieferzeiten noch nicht vor Ort – am 31. Oktober waren das noch 14.000 Geräte. Ein Problem ist, dass das Land bei der Verteilung der Mittel nicht auf die Zahl der Bedürftigen Schülerinnen und Schüler geachtet hat. Teilweise reicht das Geld nicht, auf der anderen Seite hat ein Schulträger im Kreis Plön sogar auf die Mittel verzichtet.“ Alle demokratischen Fraktionen des Landtags haben deshalb ein ergänzendes Landesprogramm beschlossen. „Im Frühling 2021 darf das Fehlen eines Endgeräts kein Problem mehr sein“, sagt Habersaat. Zudem müsse die Landesregierung schnell ihre Prüfungen abschließen, wie Land und Schulträger alle Schülerinnen und Schüler mit vergünstigten SIM-Karten ins Internet bringen, wo das erforderlich ist.
Administration
Am 4. November trat die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule „Administration“ in Kraft. Das Land Schleswig-Holstein erhält hieraus eine Finanzhilfe des Bundes in Höhe von 17.026.300,00 €. Es ist abermals ein Eigenanteil von 10% zu erbringen. Habersaat: „Hier konnte sich das Land noch nicht dazu durchringen, den Eigenanteil zu übernehmen. Aus diesen Mitteln sollen die Kräfte finanziert werden, die im Auftrag der Schulträger die IT-Administration übernehmen, die hinter dem digitalen Lernen steckt. Es ist sicher nicht kostendeckend, aber ein großer Schritt zur Entlastung der Schulträger und der Lehrkräfte.“ Dauerhaft, so Habersaat, sollten Lehrkräfte nämlich nicht in die Administration eingebunden sein müssen. Das könne dann wieder mehr Luft schaffen für Unterricht und Schulentwicklung.
Lehrerlaptops

Fotograf: Jan C. Schultchen
Eine weitere Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule, die Finanzhilfen in Höhe von abermals 500 Millionen Euro vorsieht, soll die Schulen in die Lage versetzen, Lehrkräften mobile digitale Endgeräte für Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen sowie zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung zur Verfügung zu stellen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den Text dieser Zusatz-Verwaltungsvereinbarung konnten am 19. November abgeschlossen werden, dann begann das Verfahren der Unterzeichnung durch die Länder. Das Land Schleswig-Holstein würde auf Grundlage des vereinbarten Entwurfsstandes der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ Bundesmittel in Höhe von 17.026.300,00 € erhalten, die durch die „Länder einschließlich der Kommunen“ um einen Eigenanteil von 10% dieser Bundesmittel zu ergänzen wären, für Schleswig-Holstein mithin um 1.702.630,00 €. Für die parallel erforderliche Einführung von dienstlichen E-Mail-Adressen für Lehrkräfte werden nach Auskunft des Bildungsministeriums zurzeit die erforderlichen organisatorischen Prozesse aufgebaut und die bereits zur Verfügung stehende technische Infrastruktur getestet. Eine hierzu mit dem Hauptpersonal- rat Lehrkräfte (HPR-L) vorgesehene Dienstvereinbarung stand zum Zeitpunkt der Anfrage vor der Unterzeichnung.
Der „große“ Digitalpakt
Im Februar 2019 einigten sich Bund und Länder auf einen Digitalpakt für Schulen in Deutschland, fünf Milliarden Euro Bundesmittel sollen nach einem Beschluss der Großen Koalition in fünf Jahren fließen. Im September 2019 wurde in Schleswig-Holstein die Förderrichtlinie veröffentlicht, die regelt, unter welchen Bedingungen die Schulträger im Land an dieses Geld kommen. Besonderheit in Schleswig-Holstein: Die 170 Millionen Euro vom Bund werden zunächst nicht einmal komplett weitergeleitet, zwei Prozent der Mittel behält das Land als sogenannte „Nachsteuerreserve“ zurück. Außerdem müssen die Kommunen, anders als in allen anderen Ländern, einen Eigenanteil von 15 Prozent leisten. In Schleswig-Holstein müssen die Fördermittel von den Schulträgern bis zum 30. April 2022 abgerufen sein. Die Höhe des Budgets richtet sich nach beispielsweise richten sich die Schulträgerbudgets nach den Schülerzahlen im Schuljahr 2018/19, mindestens jedoch gibt es 45.000 Euro pro Schulträger für die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts.
Habersaat: „Insgesamt ist festzustellen, dass die Schulen sehr unterschiedlich weit sind. Es gibt Schulen, da sind längst alle Schüler*innen und auch die Lehrkräfte bereits vom Schulträger ausgestattet worden. Und es gibt Schulen, die haben später angefangen, weil sie zunächst anderen konzeptionelle Schwerpunkte verfolgt haben oder weil der Schulträger diese Ausstattung noch nicht übernehmen konnte oder wollte.“ Es werde schwer, im neuen Jahr gleiche Chancen für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. „Wichtig werden dazu Hilfestellungen vom Bildungsministerium sein. Es kann nicht sein, dass jede Schule das Rad neu erfinden muss.“
Gemeingefährliche Fakenews
Martin Habersaat verurteilt Querdenker-Angriff auf Glinder Seniorenheim:
Die Meldung tauchte zum Jahresende auf einer „Querdenker“-Facebookseite aus Rostock auf und kursierte für kurze Zeit auch in Glinder Facebook-Gruppen. Sie ist falsch. Und trotzdem erzielt sie Wirkung – Fake News haben jetzt auch ein Seniorenheim in Glinde erreicht. Unter dem Namen „Robert Blum“ (1807-1847, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, für das Profil wird auch ein Bild des historischen Robert Blum genutzt) behauptet ein sogenannter Querdenker, in einer Glinder Heimeinrichtung habe es Zwangsimpfungen gegeben. Die Quelle? Schon da ist sich Robert Blum unsicher: In den ersten Zeilen ist es eine anonyme Mitarbeiterin, weiter unten eine als „ältere Dame“ bezeichnete Heimbewohnerin. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek: „Nach den Flugblättern vor Schulhöfen wurde von den sogenannten Querdenkern jetzt ein neues Agitationsfeld gefunden: Seniorenheime. Solche Fakenews verunsichern Menschen und führen schlimmstenfalls dazu, dass die Menschen angegriffen werden, die wir in der Pandemie am dringendsten brauchen: Medizinisches Personal und Pflegekräfte. Deshalb finde ich es wichtig, sich auch öffentlich gegen solchen gemeingefährlichen Unsinn zu stellen und die Urheber zu verurteilen.“
Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe. Habersaat: „Und natürlich werden vor solchen Impfungen die notwendigen Aufklärungsgespräche geführt. Mit den Senioren selbst, und da, wo das nicht mehr möglich ist, mit den Betreuungspersonen.“
„Ich selbst werde mich impfen lassen, sobald ich an der Reihe bin“, betont Habersaat. „Die Impfungen schaffen endlich einen Silberstreif am Horizont. Ich hoffe sehr, dass im Laufe des Jahres 2021 wieder viel von unserem normalen Leben zurückkehrt – mit Veranstaltungen, Kultur und persönlichen Begegnungen.“
Landtag diskutiert Impfverfahren
SPD fordert Umstellung auf Einladungen:
Die SPD-Landtagsfraktion hat bei einer Sondersitzung des Landtags den Beginn der landesweiten Impfungen und die flächendeckende Einrichtung von Impfzentren gelobt. Alle Redner im Plenum äußerten die Hoffnung, dass bald durch mehr Impfstoff deutlich mehr Termine zur Impfung angeboten werden können. Kritik übten die Sozialdemokraten allerdings am Verfahren der Terminvergabe. Martin Habersaat, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Reinbek: „Zunächst sind vor allem Senioren über 80 mit der Impfung dran. Gerade für diese Zielgruppe halten wir ein Windhundverfahren, das langes Verharren in Telefonwarteschleifen, nächtliches Einwählen auf instabilen Internetseiten oder den Umgang mit QR-Codes erforderlich macht, nicht für geeignet.“ Die Sozialdemokraten schlugen ein Einladungsverfahren vor, wie es etwa in Mecklenburg-Vorpommern angewandt wird. Es sorge für Verdruss, wenn nach stundenlangem Warten in der Hotline kein Termin vergeben wird, insgesamt gefährde das die Akzeptanz der Impfungen. Habersaat: „Wir glauben, dass die Menschen auch auf einen Termin warten wollen und können, wenn sie ihn denn haben. Frust verursacht das Gefühl, sich immer wieder vergebens bemühen oder immer wieder andere um Hilfe bitten zu müssen.“ Der Landtag überwies das Thema in den Sozialausschuss, wo über Verbesserungen bei der Terminvergabe beraten werden soll.
Als ärgerlich bezeichnete Habersaat den Umstand, das in Teilen der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg zunächst gar keine Termine vergeben werden konnten, weil die Postleitzahlen nicht vom System akzeptiert wurden und dass unter der Nummer 116 117 einige Anrufer in Hamburg landeten, wo ihnen nicht weitergeholfen werden konnte. Da wirke Kiel oft weit weg, aber: „Das sind technische Schwierigkeiten, die behoben werden können, damit müssen wir uns in dieser Krise nicht lange aufhalten.“
Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.