
Hintergrund:
Förderfähige Projekte können sich beispielsweise einem der folgenden Themenfelder widmen:
· Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
· Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
· Demokratie und Menschenrechte,
· Europäische Integration/Europa,
· Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
· Musik, Kunst und Kultur,
· Gesundheit und Sport,
· Digitalisierung.
Von wem können Förderanträge gestellt werden?
· gemeinnützigen Vereinen, (Städte-)Partnerschaftsvereine
· Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
· wissenschaftlichen Instituten
· Bildungs- und Ausbildungszentren
· Sozialunternehmen gGmbHs
· Stiftungen
· Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt vier Kategorien der Förderung:
· Förderkategorie 1 – bis 5.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
Die Förderung erfolgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.