
Die ersten 100 Tage sind lange vorbei, das „Flitterwochen-Gefühl“ in Kiel verfliegt so langsam. Was haben CDU, Grüne und FDP bewegt? Worauf müssen wir in den kommenden Monaten achten? Drei Blicke auf Themen, die wir in den Kommunen diskutieren werden:
G9
Die Gymnasien in Schleswig-Holstein kehren zu G9 zurück. Die absurd hohe Hürde von 75% hat eine Diskussion über einen Verbleib bei G8 auch dort erstickt, wo es gut funktionierte. Wie wird sich das auf das Anmeldeverhalten auswirken? Die Kommunen befürchten weniger Anmeldungen an ihren Gemeinschaftsschulen und einen Run auf die Gymnasien. Die Landesregierung behauptet, das nicht zu befürchten. Andernfalls hätte sie auch die Folgekosten über die zusätzlich benötigten Räume im Schuljahr 2025/26 hinaus zu tragen. Dann wird der neue 13. Jahrgang an den Gymnasien Platz brauchen.
FAG
Teile des Finanzausgleichsgesetzes der alten Landesregierung sind erfolgreich beklagt worden. Unter anderem muss festgestellt werden, ob das Land den Kommunen insgesamt überhaupt genug Geld zur Verfügung stellt. Es muss aber auch festgestellt werden, ob das Land genug Geld für die eigenen Aufgaben hat. Es ist spannend und offen, wie diese Feststellungen ausgehen. Das Landesverfassungsgericht hat außerdem angemahnt, schwach besiedelte Regionen stärker in den Blick zu nehmen. Das wird Stormarn eher nicht helfen. Bis 2020 muss das neue FAG entwickelt werden, 2021 wird es erstmals angewandt.
Straßenausbaubeiträge
Die Pflicht der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist abgeschafft. Allerdings ist das eine Lösung zu Lasten Dritter: Wohlhabende Kommunen können künftig verzichten, andere müssen ihren Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum sie trotzdem kassieren. Versprochen hatte Daniel Günther aber eine Kompensation für die Kommunen. Die SPD hat einen Vorschlag auf den Tisch gelegt: Eine Förderung von Anliegerstraßen als Ausgleich für wegfallende Anliegerbeiträge kann sofort in das Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei den zusätzlichen Zuführungen aufgenommen werden, die es auch schon jetzt für Infrastrukturlasten, Kitas, Schulsozialarbeit und Frauenhäuser gibt. Diese sind von dem Rechtsstreit um die die richtige Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Land und Kommunen gar nicht betroffen.