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Januar 16, 2018 von Bernd Marzi

Vorläufige Einigung im Konnexitätsstreit

Vorläufige Einigung im Konnexitätsstreit
Januar 16, 2018 von Bernd Marzi

Habersaat: Bei Rückumstellung der Gymnasien auf G9 bleiben Fragen offen

In Artikel 57 der Landesverfassung ist das Konnexitätsprinzip verankert: Verpflichtet das Land die Kommunen zu Ausgaben, muss es auch für die Kostendeckung sorgen. In einem Ausführungsgesetz ist geregelt, was zu tun ist, wenn Land Kommunen unterschiedliche Auffassungen über Folgen und Kosten von Gesetzen haben: Es finden Einigungsgespräche statt. Ein solches Gespräch brachte in der vergangenen Woche Klärung in zahlreichen Fragen. Bei der Rückumstellung der Gymnasien auf das Abitur nach neun Jahren bleiben allerdings viele Fragen offen, findet Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Die Landesregierung hat zugesichert, für einen reibungslosen Ablauf der Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von G8 nach G9 zu sorgen. Dazu Martin Habersaat: „Es ist gut, dass es diese Zusicherung endlich gibt. Weniger gut ist, dass ein Mehrbelastungsausgleich für etwaige festgestellte Mehraufwendungen erst ab dem Jahr 2023, also von der nächsten Landesregierung, geleistet werden soll.“ Der Abgeordnete erwartet zudem, dass es in den kommenden Jahren Diskussionen über die Begriffe „notwendig“, „unabwendbar“ und „unmittelbar“ geben wird. Der Ministerpräsident will Schulen und Kommunen nämlich nur helfen, wenn der finanzielle Mehrbedarf „notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden ist.“ (Vereinbarung, S.2).

Einen zusätzlichen 13. Jahrgang mit komplett auszustattenden Klassen-, Fach- und Aufenthaltsräumen werden die Gymnasien erst in acht Jahren wieder einrichten müssen. Die erste Diskussion über die Unmittelbarkeit von Mehrbedarfen  erwartet Habersaat schon früher, nämlich bereits wenn die Anmeldrunde für das Schuljahr 2018/2019 vorbei ist. „Ich staune über die in den Kieler Nachrichten vom 11. Januar zitierte Prognose des Bildungsministeriums, im kommenden Schuljahr würden nur 20 Schülerinnen und Schüler mehr an den Gymnasien angemeldet werden als 2017/2018. Den bundesweiten Trend zum Gymnasium und die gestiegene Zahl von Viertklässlern wird die Bildungsministerin ja schon bedacht haben. Wenn es durch die Umstellung auf G9 nun mehr als 20 zusätzliche Schülerinnen und Schüler werden, ist das dann eine unmittelbare Folge der Schulgesetzänderung?“

Man könne es vermuten, war der Wunsch der Eltern nach G9 an Gymnasien doch das Hauptargument der CDU für einen Umbau des Schulsystems. „Und würden Schulbücher, Schulmöbel und Klassenräume für diese Schülerinnen und Schüler bereits zum 1. August 2018 als notwendige und unabwendbare Bedarfe anerkannt?“, fragt Habersaat. Man darf gespannt sein…

Material:

Die komplette Vereinbarung vom 11. Januar 2018 findet sich im Anhang.

Sie enthält auch Regelungen zur Kita-Finanzierung, zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, zu Schulbau und Sportstättenfinanzierung etc.

Artikel 57 (2) Landesverfassung:

Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.

Konnexitätsausführungsgesetz:

https://tinyurl.com/y7qsurgy

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