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Januar 17, 2023 von Bernd Marzi

MdB Bengt Bergt: Ampel-Koalition legt Pläne für Wahlrechtsreform vor

MdB Bengt Bergt: Ampel-Koalition legt Pläne für Wahlrechtsreform vor
Januar 17, 2023 von Bernd Marzi

Auch Auswirkungen auf Wahlkreis „Segeberg – Stormarn-Mitte“

Bengt Bergt, Foto: Büro Bengt Bergt
Bengt Bergt, Foto: Büro Bengt Bergt

Das Wahlrecht hat große Auswirkungen darauf, wie der nächste Deutsche Bundestag zusammengesetzt sein wird. Die Ampel-Koalition hat nun einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um dem „Bläh-Bundestag“ einen Riegel vorzuschieben. „Mit der Reform würden wir verhindern, dass unser Parlament immer größer wird. Auch größere Wahlkreise wären mit der Reform vom Tisch. Denn die Zahl der derzeit 299 Wahlkreise soll erhalten bleiben“, sagt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Bengt Bergt (SPD). Auf die Wahlen im Wahlkreis „Segeberg – Stormarn-Mitte“ hätten die Ampel-Vorschläge dennoch Auswirkungen.

Nötig geworden ist eine Wahlrechtsreform durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. 2012 hatten die höchsten deutschen Richter das Bundestagswahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Hauptgrund: Durch das bestehende Wahlsystem können so viele der sogenannten Überhangmandate entstehen, dass dadurch der Charakter der Wahl und damit der Wählerwille verfälscht wird.

Überhangmandate entstehen, wenn in einem Bundesland von einer Partei mehr Mandate direkt gewonnen werden (über die „Erststimme“, künftig „Wahlkreisstimme“) als ihr nach dem Anteil des Zweitstimmenergebnisses (künftig: „Hauptstimme“) eigentlich zustehen. Weil dies andere Parteien im Verhältnis benachteiligt, erhalten diese wiederum sogenannte Ausgleichsmandate. Im Ergebnis blähte der Bundestag immer weiter auf – auf derzeit 736 Abgeordnete. Ohne Reform könnten es künftig sogar 800 oder 900 sein. Durch die Gesetzesänderungen würde der Bundestag in Richtung seiner Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinert.

„Der Vorteil des vorliegenden Vorschlags der Ampel-Koalition: Wir würden den Bundestag deutlich verkleinern. Das stärkt die Arbeitsfähigkeit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie. Derzeit hat Deutschland eines der größten Parlamente der Welt – gehört aber nicht zu den größten Ländern“, sagt Bengt Bergt. Ein weiterer Vorteil: „Der Wahlkreis ,Segeberg – Stormarn-Mitte‘ müsste nicht neu zugeschnitten werden – was wohl der Fall gewesen wäre, wenn die ursprünglich beschlossene Verkleinerung der Wahlkreiszahl von 299 auf 280 durchgesetzt worden wäre. Das schafft auch ein Stück weit Verlässlichkeit für unsere Wählerinnen und Wähler vor Ort“, erklärt Bengt Bergt.

Allerdings schwäche die vorliegende Variante der Wahlrechtsreform den Wert eines Direktmandates, gibt der Abgeordnete zu bedenken. Bürgerinnen und Bürger, die eine Kandidatin oder einen Kandidaten mit der Mehrheit der Wahlkreisstimmen das Vertrauen aussprechen, können sich bislang sicher sein: Derjenige zieht als direkt gewählter Abgeordneter in den Bundestag ein. Das wäre künftig nicht mehr unbedingt der Fall. Wenn einer Partei zum Beispiel nach dem Hauptstimmen-Ergebnis nur zehn Mandate zustünden, aber elf Kandidaten in ihren Wahlkreisen die Mehrheit erringen, hat ein Kandidat das Nachsehen – nämlich jener, mit dem schwächsten Wahlkreistimmen-Ergebnis.

Bergt: „Dass ,direkt gewählt‘ künftig nicht mehr heißt ,direkt gewählt‘, sehe ich kritisch. Dadurch wird das hohe Gut eines Direktmandates, das auf dem Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die Kandidatin oder den Kandidaten fußt, ein Stück weit entwertet. Als direkt gewählter Abgeordneter ist der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürger für mich zentral – ich nehme viele Anregungen mit nach Berlin. Insofern werde ich den Wert, den auch die Wählerinnen und Wähler in dem Direktmandat sehen, in den kommenden Gesetzesberatungen verteidigen.“

Den vorliegenden Gesetzentwurf werde man nun in der SPD-Bundestagsfraktion, mit den Koalitionspartnern Grüne und FDP, aber auch mit der demokratischen Opposition – der Linkspartei und der Union – diskutieren. Bergt: „Es wäre im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, wenn wir zu einer gesellschaftlich breit getragenen und rechtlich sicheren Lösung kommen. In den vergangenen Jahren war insbesondere die Union nicht gewillt, Eigeninteressen über Bord zu werfen und eine Wahlrechtsreform vorzulegen, weil vor allem die CSU in Bayern von Überhangmandaten profitiert. Die

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