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Juni 5, 2020 von Bernd Marzi

Tobias von Pein zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Beobachtung der „Jungen Alternative für Deutschland“ und den so genannten „Flügel“ vom 28.05.2020

Tobias von Pein zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Beobachtung der „Jungen Alternative für Deutschland“ und den so genannten „Flügel“ vom 28.05.2020
Juni 5, 2020 von Bernd Marzi
Foto (privat): Tobias von Pein im Plenarsaal des Landtages

Die Beobachtung war längst überfällig. Der Höcke-„Flügel“  und die AfD-Jugendorganisation sind keine versprengten Häuflein von Irrläufern. Sie sind nur ehrlicher als der Rest der AfD. Der Fraktionsvorsitzende Gauland hat vor nicht allzu langer Zeit selbst gesagt, Höcke stehe „in der Mitte der AfD“. Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ offiziell beobachtet, ist richtig. Diese Einschätzung bestätigte nun auch das Veraltungsgericht Berlin. Das Bundesinnenministerium darf demnach sowohl die „Junge Alternative für Deutschland“ als auch den sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfälle in den Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 aufnehmen. Zudem dürfen die Mitglieder der „Jungen Alternative“ und des „Flügels“ in der Kategorie „Personenpotenzial / Rechtsextremismuspotenzial“ im Bericht aufgeführt werden.

Die Beobachtung darf aber die Gesamtpartei nicht außen vor lassen. Es gibt weiterhin viele Rechtsextremisten in der AfD, die die Positionen von Höcke & Co. subtil in die Öffentlichkeit tragen und dadurch unsere Demokratie gefährden. Diese Ideologie ist der Nährboden für Gewalt und rechten Terror und muss daher mit aller Entschlossenheit bekämpft werden. 

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