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Mai 25, 2018 von Bernd Marzi

Rückkehr zu G9 könnte 83 Millionen Euro kosten

Rückkehr zu G9 könnte 83 Millionen Euro kosten
Mai 25, 2018 von Bernd Marzi
Martin Habersaat

Die Gymnasien in Schleswig-Holstein kehren auf Wunsch der Landesregierung zum Abitur nach neun Jahren zurück. Die SPD hat angekündigt, diese Entscheidung künftig nicht wieder infrage zu stellen. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erlaubt sich dennoch einen Blick auf die Kosten, die „die Finanzierung des Wahlkampf-Coups von Daniel Günther und Karin Prien“ verursacht: Diese könnten 83 Millionen Euro betragen.

Einen zusätzlichen 13. Jahrgang mit komplett auszustattenden Klassen-, Fach- und Aufenthaltsräumen werden die Gymnasien erst in acht Jahren wieder einrichten müssen. Die ersten Mehrkosten erwarten die Schulträger allerdings schon im kommenden Schuljahr, wenn mehr Schülerinnen und Schüler an die Gymnasien kommen als zuletzt. Habersaat: „Kommen jetzt jedes Jahr die 500-600 Schülerinnen und Schüler mehr an die Gymnasien wie dieses Jahr im August, reden wir von 4.000 – 5.000 zusätzlichen Gymnasiasten in den Klassen 5 – 12. Und dann kommt der 13. Jahrgang oben drauf. Dafür braucht man Klassenräume, Fachräume, Schulbücher, Schulmöbel etc.“

Um eine Idee von der Höhe der Kosten zu bekommen, hat Habersaat einen Blick nach Nordrhein-Westfalen geworfen. Das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung errechnete im Auftrag der schwarz-gelben Landesregierung einen Bedarf von deutlich über 500 Millionen Euro für die Rückumstellung von G8 auf G9. Habersaat: „Nun hat Nordrhein-Westfalen knapp 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, Schleswig-Holstein knapp drei. Macht für Schleswig-Holstein ca. 83 Millionen Euro.“ Es sei gut, dass die Landesregierung zugesichert habe, für einen reibungslosen Ablauf der Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von G8 nach G9 zu sorgen. Weniger gut sei, dass ein Mehrbelastungsausgleich für etwaige festgestellte Mehraufwendungen erst ab dem Jahr 2023, also von der nächsten Landesregierung, geleistet werden soll. Zur Erinnerung: In Artikel 57 der Landesverfassung ist das Konnexitätsprinzip verankert: Verpflichtet das Land die Kommunen zu Ausgaben, muss es auch für die Kostendeckung sorgen.

Link zum Gutachten:
https://www.wib.uni-wuppertal.de/fileadmin/wib/documents/publications/Bericht_G9_Schneider_Makles_Klemm_final.pdf

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