Das Unternehmen EEW möchte in Stapelfeld eine Anlage zur Verbrennung von Klärschlämmen errichten. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, mithin eine der Landesregierung unterstehende Behörde. Weil in ihren Wahlkreisen Sorgen bezüglich der Herkunft der zu verbrennenden Schlämme und austretender Schadstoffe bestehen, wandten sich die SPD-Landtagsabgeordneten Martin Habersaat (Reinbek) und Tobias von Pein (Trittau) mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/1490) an die Regierung. Martin Habersaat: „Die Antwort liest sich, als wäre die Landesregierung lieber nicht gefragt worden. ‚Mein Name ist Hase – ich weiß von nichts‘ wird den berechtigten Fragen der Menschen in Stormarn aber nicht gerecht.“
Tobias von Pein: „Wir haben die Regierung nach ihrem Konzept für die Entsorgung von Klärschlamm landesweit gefragt. Die Antwort, es gebe einen Klärschlammbeirat, sagt genau nichts über dieses Konzept. Es scheint keines zu geben.“ In dem Sinne geht es bei der Beantwortung der Fragen weiter. Es wird auf die Abfallwirtschaft verwiesen und auf das Genehmigungsverfahren. Woher die zu verbrennenden Schlämme kommen, welche Emissionen zu befürchten sind und ob ein kleiner Schornstein ausreicht – eine Beurteilung mutet sich die Regierung lieber nicht zu. Fazit der beiden Abgeordneten: „Wir bleiben dran. Im Genehmigungsverfahren wird man sich nicht um Antworten auf die berechtigten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern herumdrücken können.“