Bewerben können sich Kommunen und Unternehmen – „Umstieg zwischen Bahn und Fahrrad erleichtern“

Mit dem neuen Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ schafft der Bund neue Anreize für den Umstieg auf die Bahn und das Fahrrad. Finanziell unterstützt wird neben dem Bau von neuen Fahrradparkhäusern an zentralen Bahnhöfen auch der nachhaltige Umbau bestehender Flächen wie alten Bahngebäuden.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Bengt Bergt (SPD) begrüßt das Bundesprogramm: „Bisher ist es noch zu oft so: Wer auf dem Weg mit dem Fahrrad zum Bahnhof ist, weiß nicht, wo er oder sie es abstellen soll. Und wer am Bahnhof ankommt, muss ein Taxi nehmen, weil kein Fahrrad verfügbar ist. Mit dem neuen Förderprogramm machen wir den Umstieg zwischen Fahrrad und Bahn künftig leichter – durch moderne Fahrradparkhäuser mit E-Ladestationen, integrierter Fahrradwerkstatt und Leihangeboten. So können die Menschen vor Ort ihr Zweirad sicher und geschützt vor nordischem Wind und Regen abstellen, wenn sie in den Zug steigen.“
Förderfähig sind neue Projekte, welche mindestens 1.000 Stellplätze für Fahrräder umfassen. Entstehen sollen diese Fahrradparkhäuser an zentralen Stationen und Bahnhöfen mit mindestens 1.000 Fahrgästen pro Tag. Gute Chancen auf eine Bewilligung haben innovative Projekte, die CO2-sparend sind und auf bestehenden Flächen aufbauen. „Der Verkehrssektor ist beim Klimaschutz unser größtes Sorgenkind – hier muss der CO2-Ausstoß dringend runter. Umso wichtiger sind solche klugen Projekte, die eine bessere Mobilität mit Klimaschutz verknüpfen“, sagt Energiepolitiker Bergt. Für Projekte in der Region Segeberg – Stormarn will sich der Abgeordnete persönlich einsetzen. „Antragsteller können mich dazu gerne kontaktieren.“
Bis zum 7. Mai 2023 können Kommunen und Unternehmen ihre Ideenskizzen online einreichen, um Fördermittel für ihre Projekte zu beantragen. Der Bund übernimmt im Falle einer Bewilligung bis zu 75 Prozent der Kosten. In finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderung bis zu 90 Prozent ausfallen. Die maximale Fördersumme beträgt 4,5 Millionen Euro.
Weitere Informationen für Kommunen und Unternehmen rund um Förderbedingungen und Fristen gibt es auf den Seiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität unter www.balm.bund.de (unter „Förderprogramme“ und dann unter „Radverkehr“).