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Kreisparteitag
August 30, 2023 von marion.meyer

KI in der Schule – ChatGPT

KI in der Schule – ChatGPT
August 30, 2023 von marion.meyer

Leitfaden für die Schulen mit Tipps und offenen Fragen:

Technologische Entwicklungen wie der Computer oder das Internet haben das Leben aller Menschen grundlegend verändert und sind daher auch für die schulische Bildung unmittelbar relevant. Unter dem Titel „KI@Schule“ hat das Bildungsministerium den Schulen in Schleswig-Holstein zum Start des neuen Schuljahres auf 14 Seiten Tipps zur ersten Orientierung im Umgang mit KI-basierten Textgeneratoren vorgelegt. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hat die Handreichung gelesen. Seit Fazit: „Die Schule soll dem jungen Menschen zu der Fähigkeit verhelfen, in einer ständig sich wandelnden und dabei zunehmend digitalisierten Welt ein erfülltes Leben zu führen. Dieser Auftrag aus dem Schulgesetz macht deutlich, warum das Thema KI in die Schule gehört. Es ist gut dass das Bildungsministerium den Schulen einen Leitfaden an die Hand gibt und auf die drei Dimensionen hinweist, in denen Schulen das Thema aufgreifen sollten. Erstens anwendungsorientiert (Wie kann mir ChatGPT im Alltag helfen?), gesellschaftskritisch (Welche Folgen kann die Nutzung von KI für Gesellschaft und Arbeitswelt haben? und technologisch (Wie funktioniert ChatGPT und warum sollte man sich nicht ungeprüft auf die Antworten verlassen?).“ Leider bleiben wichtige Fragen offen.

Für Habersaat verstehe es sich von selbst, dass die Nutzung von KI nicht nur theoretisch besprochen, sondern auch praktisch eingeübt werden sollte. Und hier werde es für die Schulen schwierig: ‚Zu Demonstrationszwecken ist es denkbar, dass Lehrkräfte sich freiwillig unter Zuhilfenahme der dienstlichen E-Mail-Adresse oder einer eigens für Unterrichtszwecke eingerichteten Funktionsadresse direkt bei ChatGPT registrieren. Ebenso ist es denkbar, „Demonstrationsaccounts“ für Schülerinnen und Schüler über von der Schule angelegte Funktionsadressen (z. B. testuserX@maildomäne.de) anzulegen.‘ So steht es in der Broschüre. Habersaat: „Das klingt noch nicht nach einem leichten Umgang mit dem neuen Werkzeug, da zudem zusätzlich sichergestellt sein soll, ‚dass die verantwortliche Schulleitung die Kontrolle über diese Daten behalten kann‘. Also im Anschluss an jede ChatGPT-Session ein Protokoll an die Schulleitung?“

Im schulischen Alltag sei es zudem so, dass die Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen antreten. „Die einen leisten sich CahtGPT Plus für 20 US-Dollar pro Monat. Dieses Abonnement bietet allgemeinen Zugriff auf ChatGPT, schnellere Antwortzeiten und priorisierten Zugang zu neuen Funktionen und Verbesserungen. GPT 4 kann zu Beispiel besser Deutsch und mit bis zu 25.000 Wörtern gefüttert werden sowie längere Antworten geben. Die anderen nutzen die kostenfreie Vorgängerversion mit weniger Möglichkeiten und eine dritte Gruppe nutzt KI-basierte Textgeneratoren bisher gar nicht.“ Das könnte man durch Angebote an den Schulen lösen. Aber, so die Handreichung: ‚Da im Moment noch keine für den Schulbereich nutzbaren Lizenzmodelle existieren und der Datenschutz nicht gewährleistet werden kann, ist eine direkte Nutzung von ChatGPT mit individuellen Nutzungskonten für Schülerinnen und Schüler (noch) nicht möglich.‘ Immerhin weist der Leitfaden auf Anbieter hin, die für Schulen dieses Problem lösen (Fobizz oder GPTSchule). Was laut Habersaat nun noch fehlt, ist eine Antwort auf die Frage, von wem diese Anbieter bezahlt werden sollen.

Leitfaden KI@Schule:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Service/Broschueren/Bildung/handreichung_ki.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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