Nachdem im Oktober 2023 der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Stormarn informiert wurde, dass von Seiten der Geschäftsleitung des Asklepios-Konzerns geplant sei, die chirurgische Abteilung des Standortes Bad Oldesloe zu schließen, wurden schnell Befürchtungen laut, dass hierdurch die medizinische Versorgung in der Region gefährdet sei.
Die SPD Bad Oldesloe sowie der Bundestagsabgeordnete Bengt Berg (SPD) setzten sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Planungen für einen Erhalt der chirurgischen Abteilung am Standort Bad Oldesloe ein und zeigten Gesprächsbereitschaft. Die Geschäftsführung der Asklepios-Klinik und die Öffentlichkeit wurden insbesondere auf die negativen Folgen für Rettungsdienste und damit einhergehenden verlängerten Fahrzeiten und -wege für Rettungsfahrzeuge und Krankentransporte hingewiesen.
Die FBO hat nun im Sozial- und Gesundheitsausschussvorsitzenden einen Antrag gestellt, der den Landrat Dr. Henning Görtz zu Verhandlungen beauftragen soll, um den Betrieb einer Chirurgie in der Asklepios Klinik Bad Oldesloe mit einem finanziellen Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein bzw. des Kreises Stormarn zu unterstützen.
Die SPD-Fraktion Stormarn begrüßt grundsätzlich die Unterstützung anderer politischer Parteien in dem Bestreben, die medizinische Versorgung in Bad Oldesloe und im Landkreis Stormarn, durch den Erhalt des Klinikum Bad Oldesloes sicherzustellen. Die Forderung der FBO in diesem konkreten Fall berücksichtigt jedoch nicht die Planungen des Bundesministeriums für Gesundheit und dem am 15. Mai 2024 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten soll. Die Reform sieht u.a. vor, dass Kliniken zukünftig 60 % ihrer Vergütungen allein für das Vorhalten von entsprechenden Leistungsangeboten (wie z.B. einer Chirurgie) erhalten sollen. Nach Angaben der Geschäftsführung der Asklepios Klinik habe sich in der Vergangenheit insbesondere der chirurgische Bereich im Klinikum Bad Oldesloe, in Ermangelung entsprechender Fallzahlen, defizitär gezeigt. Durch das geplante Gesetz sollen Kliniken somit von dem Druck befreit werden, sich ausschließlich durch das Behandlungsaufkommen zu finanzieren.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass flächendeckend Kliniken mit Abteilungen für Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie in maximal 30 Minuten Auto-Fahrzeit erreicht werden müssen. Alle anderen Krankenhäuser müssen dem Bericht zufolge in mindestens 40 Pkw-Fahrminuten erreichbar sein. In Kombination der o.a. Punkte dürfte die geplante Reform folglich den Erhalt (kleinerer) Krankenhäuser auf dem Land (wie in Bad Oldesloe) unterstützen, um die medizinische Grundversorgung zu gewährleisten. Es bleibt also abzuwarten, was von dem Gesetzesentwurf in den nächsten Gremien letztendlich beschlossen wird.