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Juli 23, 2018 von Bernd Marzi

Wohnraum als Staatsziel

Wohnraum als Staatsziel
Juli 23, 2018 von Bernd Marzi

SPD fordert Änderung der Landesverfassung

„Dem Markt ist es egal, ob und unter welchen Bedingungen Menschen wohnen. Dem Staat darf es nicht egal sein.“ So brachte Martin Habersaat, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Reinbek, die Forderung seiner Fraktion nach einer Verfassungsänderung auf den Punkt. Die Sozialdemokraten wollen mit ihrem Vorstoß den Sozialverband und den Mieterbund unterstützen, die im Februar eine Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein gestartet haben. Bis heute konnten mehr als 16.500 Unterschriften gesammelt werden – das erforderliche Quorum liegt bei 20.000.

Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD, Özlem Ünsal aus Kiel, hatte in der Debatte zuvor die Unterstützung der Anliegen der Initiative begründet, zu deren Kernforderungen insbesondere das Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung, ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, die Neugründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften mit Landesmitteln, der Bau von geförderten sowie barrierefreien Wohnungen und die Nachbesserung der Mietpreisbremse gehören. Während Teile der Grünen Sympathien für die Initiative bekundeten, zeigten sich die Christdemokraten skeptisch und die FDP marktgläubig, was schließlich Habersaat auf den Plan brachte.

Natürlich löse ein entsprechender Satz in der Landesverfassung nicht sofort alle Probleme, aber eine Verfassung sei nun einmal dazu, das Klima eines Landes zu beeinflussen und Verantwortlichkeiten des Staates zu beschreiben. In den Landtagsausschüssen wird die Diskussion jetzt weitergehen. Da Sozialverband und Mieterbund das Quorum sehr wahrscheinlich erreichen werden, wird sich auch deshalb der Landtag noch einmal mit dem Thema befassen müssen.

Hintergrund:

Eine Volksinitiative benötigt in Schleswig-Holstein die persönlichen und handschriftlichen Unterstützungsunterschriften von mindestens 20.000 Stimmberechtigten; diese dürfen bei Eingang des Antrages nicht älter als ein Jahr sein. Im Anschluss an die Zulässigkeitsentscheidung folgt die Entscheidung, ob der Landtag die Volksinitiative ablehnen oder ihr folgen will. Hierfür hat der Landtag vier Monate Zeit. Lehnt der Landtag die Volksinitiative ab, können die Vertrauenspersonen beim Landtagspräsidenten ein Volksbegehren beantragen, das schließlich zum Volksentscheid führen kann.

Links:

Mieterbund: https://www.mieterbund-schleswig-holstein.de/
Sozialverband: https://www.sovd-sh.de/volksinitiative-fuer-bezahlbaren-wohnraum/
Die Landtagsdebatte in der Mediathek: http://m7k.ltsh.de/embed.php?b=1530717610&e=1530718072

Foto:

Die Initiative wirbt landesweit mit Plakaten (hier in Mölln)
Fotograf: Martin Habersaat, Rechte freigegeben

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