Die SPD Stormarn fordert die Parteien im Bundestag dazu auf, die Abgeordneten über die Abschaffung des sog. Werbeverbotes für Abtreibungen nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) frei nach ihrem Gewissen und somit losgelöst vom Fraktionszwang abstimmen zu lassen. Gleichzeitig fordert der Kreisvorstand die Streichung des § 219a StGB. Dies wurde auf der Sitzung am Freitag, 14. Dezember 2018, beschlossen.
Tobias von Pein, SPD Kreisvorsitzender: „Der § 219a StGB gehört abgeschafft. Hier geht es vor allem darum Frauen in Not gut zu helfen. Ärztinnen und Ärzte müssen Informationen zu Verfügung stellen können, ohne Angst vor einer Strafverfolgung haben zu müssen.“
Marion Meyer, stellvertretene Vorsitzende: „Frauen müssen einfach Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erhalten können ohne dabei in eine Tabu-Zone gedrängt zu werden. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein! Eine Streichung des § 219a wird nicht zu ‚Werbung‘ für Abtreibungen führen, lediglich die Bereitstellung von Informationen würde entkriminalisiert werden. Keine Frau macht sich die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruches einfach und würde sich spontan dazu entschließen, weil sie zufällig über Informationen dazu gestolpert ist.“