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Mai 8, 2021 von Bernd Marzi

Landtagsausschuss befasst sich mit Klärschlammverbrennung 

Landtagsausschuss befasst sich mit Klärschlammverbrennung 
Mai 8, 2021 von Bernd Marzi
Martin Habersaat MdL
Fotograf: Jan C. Schultchen

Mit ihrem Abfallwirtschaftsplan will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die Entsorgung und Verwertung von Klärschlamm in Schleswig-Holstein klären. Diese Klärung hat mehr theoretischen als praktischen Charakter, erwies sich nun bei einer Sitzung des Umweltausschusses des Landtags. Die SPD-Landtagsfraktion hatte das Thema auf die Tagesordnung gebracht. Derzeit sind in Kiel und Stapelfeld Klärschlammverbrennungsanlagen in Planung: In Kiel liegt die Baugenehmigung bereits vor, mit der Fertigstellung wird 2024 gerechnet. Für Stapelfeld läuft das Verfahren, auf seinen Webseiten rechnet der Betreiber EEW mit einer Fertigstellung 2023. An der Sitzung nahm auch Martin Habersaat teil, Landtagsabgeordneter aus Reinbek. Sein Fazit: „Theoretisch sollen die Anlagen in Kiel und Stapelfeld alle in Schleswig-Holstein anfallenden Klärschlämme bewältigen können. Was dort in der Praxis verbrannt wird, ist offen.“

Der Grund: Viele Kommunen in Schleswig-Holstein haben derzeit Verträge mit der Hamburger Anlage VERA. Ein Teil der Klärschlämme wird auch künftig auf die Felder verbracht werden können. Mit 63 Prozent wird gegenwärtig der Großteil des Schlamms landwirtschaftlich verwertet. 35 Prozent werden verbrannt, hauptsächlich außerhalb des Landes. Geringe Mengen werden anderweitig entsorgt oder zwischengelagert. Auch ab dem Jahr 2032 darf noch Klärschlamm von Anlagen bis zu 50.000 Einwohnern bodenbezogen verwertet werden. Nur Klärschlamm der größeren Anlagen muss verbrannt und der enthaltene Phosphor zurückgewonnen werden. Habersaat: „Was aus Schleswig-Holstein übrig bleibt, wird die in Planung befindlichen Anlagen nicht auslasten. Bestenfalls wird Klärschlamm aus Niedersachsen importiert, schlechtestenfalls von weiter her. Die Betreiber schreiben ihre Kapazitäten aus und entscheiden sich für die besten Angebote.“

Bis Ende 2023 sollen von den Abwasserbeseitigungspflichtigen, also in der Regel den Kommunen, ihre Planungen und Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung gemeldet werden. Eine Überprüfung des Abfallwirtschaftsplans ist 2024 vorgesehen. Wo EEW den Phosphor rückgewinnt, ist unklar. Derzeit plant das Unternehmen Verbrennungsanlagen in Stapelfeld und Stavenhagen (Mecklenburg-Vorpommern), die Rückgewinnung könnte an einem dieser Orte oder woanders erfolgen. Bis 2029 könnte die Asche zwischengelagert oder deponiert werden, danach muss aus Kläranlagen ab 100.000 EW der Phosphor rückgewonnen werden.

Link:

Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Klärschlamm

 

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