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September 20, 2021 von marion.meyer

Hochhäuser am Hölk

Hochhäuser am Hölk
September 20, 2021 von marion.meyer

Habersaat stellt Anfrage an die Landesregierung

Unter dem Eindruck seines Besuches in den Hölk-Hochhäusern in Bad Oldesloe (Bericht: siehe hier) hat sich der Reinbeker Landtagsabgeordnete Martin Habersaat gemeinsam mit seiner Fachkollegin, der Kieler Landtagsabgeordneten Özlem Ünsal, an die Landesregierung gewandt, um Möglichkeiten zu ergründen, den Mieterinnen und Mietern dort zu helfen. Habersaat: „Der Landesregierung ist die Situation zwar nach eigener Aussage schon länger bekannt, konkret helfen kann oder will sie allerdings nicht.“ Mitglieder der Oldesloer Stadtvertretung hatten sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt an die Regierung gewandt und waren vor allem auf die Zuständigkeit der Stadt Bad Oldesloe hingewiesen worden, die für eine konkrete Beurteilung der Lage ebenso zuständig sei wie für eventuelle Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote. Orientierung könne ein Leitfaden des Bundesbauministeriums bieten.

Habersaat und Ünsal hatten außerdem nach weiteren Immobilien der Adler-Group gefragt, die in Schleswig-Holstein Probleme bereiten. Martin Habersaat erklärt seinen Ansatz: „Wenn wir es mit einem Eigentümer zu tun haben, der an verschiedenen Orten im Land nicht gut mit den Interessen der Mieterinnen und Mieter umgeht und seiner Verantwortung nicht gerecht wird, müsste das für eine zuständige Ministerin ein Grund sein, das Gespräch zu suchen und die Kommunen in ihren Bemühungen zu unterstützen.“ Allein: Es ist der Landesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt, ob der Adler Group weitere Wohnungen in Schleswig-Holstein gehören. Kaum zu glauben für die SPD-Baupolitikerin Özlem Ünsal, wurde doch über vergleichbare Fälle in Itzehoe breit in der Presse berichtet.

Wie kann es mit den Hölk-Hochhäusern weitergehen? Dazu ergeben sich aus der Anfrage verschiedene Möglichkeiten: Wenn die Adler Group zu Gesprächen bereit wäre, stünde die Investitionsbank Schleswig-Holstein für eine Beratung zu Fördermöglichkeiten einer Sanierung zur Verfügung. Diese wäre grundsätzlich möglich, wenn dadurch bestimmte energetische Standards erreicht werden. Im Falle des Abrisses und Neubaus wäre ein Neubau grundsätzlich ebenfalls förderfähig. Befinden sich sanierungsbedürftige Wohngebäude im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, bietet diese neben dem sonstigen Rechtsinstrumentarium, das der Stadt gegen verwahrloste Immobilien zur Verfügung steht, als Besonderheiten das Vorkaufsrecht und das Enteignungsrecht. Weiterhin können die Bauaufsichtsbehörden zum Schutz von Wohnraum tätig werden, sobald eine konkrete Gefahr insbesondere aufgrund mangelhaften Brandschutzes oder bzgl. der Standsicherheit eines Gebäudes zu befürchten ist. Ebenso kommt bei erheblichen Hygienemängeln, die eine Seuchengefahr begründen können, ein Einschreiten der Gesundheitsbehörden in Betracht.

Links:

  • 175 BauGB

Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien

Adler-Immobilien in Itzehoe

 

 

Drucksache 19/3232 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Habersaat und Özlem Ünsal (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Hochhäuser am Hölk, Bad Oldesloe:

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