âGrundschulen erhalten in Schleswig-Holstein mit der Schulischen Assistenz flexibel einsetzbare und als hilfreich bewertete UnterstĂŒtzung, die hohe Akzeptanz findet. Dies konnte durch die vorliegende Evaluation fĂŒr die Gesamtheit der Grundschulen in Schleswig-Holstein bestĂ€tigt werden. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist die Schulische Assistenz ein wichtiger und durch die Evaluation als richtig eingeschĂ€tzter Schritt.â Zu diesem Fazit kommt ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten. Dazu sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
âZum Schuljahr 2015/16 hatte die damalige Landesregierung aus SPD, GrĂŒnen und SSW mit der Schulischen Assistenz eine zusĂ€tzliche Ressource zur UnterstĂŒtzung der Arbeit der Grundschulen in Schleswig-Holstein eingefĂŒhrt. Die Zusage war, die Schulische Assistenz als verlĂ€ssliches Element der multiprofessionellen Ausstattung von Schulen dauerhaft zu etablieren. CDU, GrĂŒne und FDP fĂŒhlten sich an diese Zusage nicht gebunden und gaben zunĂ€chst ein Gutachten in Auftrag. Dieses kostete 200.00 Euro und sollte im Sommer 2019 vorliegen. Im FrĂŒhling 2021 kam es jetzt tatsĂ€chlich â und immerhin mit einem positiven Testat fĂŒr unsere MaĂnahme. LehrkrĂ€fte sprechen von einer spĂŒrbaren Steigerung der UnterrichtsqualitĂ€t, SonderpĂ€dagog*innen loben, dass durch die zusĂ€tzliche UnterstĂŒtzung mehr Zeit fĂŒr das einzelne Kind zur VerfĂŒgung steht. Die Schulbegleitung, so der Vorschlag der Gutachter, soll heruntergefahren werden, parallel die  Schulassistenz in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden – bis sie im Schuljahr 2024/25 die Schulbegleitung in wesentlichen Teilen ĂŒberflĂŒssig macht.
Ein Ende der Schulassistenz können jetzt nicht einmal mehr CDU und FDP wollen. Im Gegenteil muss jetzt schnell ĂŒber ihre Ausweitung entschieden werden. Die Gutachter teilen das Leitbild der inklusiven Schule der KĂŒstenkoalition. Der Begriff einer inklusiven Schule in Schleswig-Holstein sei weit zu verstehen, er reduziere sich keineswegs auf den Einbezug von Kindern mit sonderpĂ€dagogischen Förderbedarf. Eingeschlossen seien in diesem Begriff beispielsweise auch die Hochbegabung, ein Migrationshintergrund oder unterschiedliche soziale Ausgangslagen. In den letzten Jahren arbeiteten CDU. FDP und GrĂŒne leider in die andere Richtung: die Zahl der exklusiv beschulten SchĂŒlerinnen und SchĂŒler stieg, Mauern zwischen den Schularten wurden hochgezogen.
Jetzt ist bestĂ€tigt: Wir brauchen mehr Schulassistenz an den Grundschulen, aber auch an den weiterfĂŒhrenden Schulen. Es geht darum, Schulen systemisch zu stĂ€rken und nicht Eltern den Kampf um individuelle UnterstĂŒtzung ihrer Kinder zu ĂŒberlassen (Gutachter: gut informierte Eltern aus der Mittelschicht beantragen Schulbegleitung fĂŒr ihr Kind, wĂ€hrend die Beantragung dieser Leistung fĂŒr sozial schwĂ€chere Familien hĂ€ufiger eine HĂŒrde zu bilden scheint). AuĂerdem wird es höchste Zeit, die VertrĂ€ge aller SchulassistenzkrĂ€fte in Schleswig-Holstein endlich zu entfristen. Damit hatten manche TrĂ€ger nach dem Regierungswechsel 2017 gezögert, weil unklar war, ob auch eine CDU-gefĂŒhrte Landesregierung diese Ressource an den Schulen lassen wĂŒrde.
Insgesamt hat Jamaika auf dem Weg zur gut ausgestatteten inklusiven Schule viele Jahre vertrödelt. Hoffentlich wird jetzt angepackt statt rumgeschnackt.â
Hintergrund:
Die Schulische Assistenz wird vom Land Schleswig-Holstein finanziert und im Optionsmodell organisiert: Die AssistenzkrĂ€fte können entweder beim SchultrĂ€ger selbst beschĂ€ftigt sein (Option 1) oder â im Auftrag des SchultrĂ€gers â bei einem freien TrĂ€ger (Option 2). In diesen FĂ€llen erstattet das Land den AnstellungstrĂ€gern die Kosten. An den Schulstandorten, an denen diese Lösungen nicht realisiert werden konnten, hat das Land die AnstellungstrĂ€gerschaft ĂŒbernommen (Option 3) und entsprechendes Personal beschĂ€ftigt. Laut Gutachten ist keine Option den anderen ĂŒberlegen. Anpassungsbedarf wird allerdings bei der Verteilung der Mittel gesehen: Die Mittel fĂŒr die Schulassistenz wurden ursprĂŒnglich nach den SchĂŒlerzahlen am 19.9.2014 verteilt. Zwar wurden Tarifsteigerungen seitdem berĂŒcksichtigt, die ursprĂŒngliche Verteilung aber nicht verĂ€ndert, obwohl die SchĂŒlerzahlen seitdem z.B. in Stormarn stark gestiegen und in Nordfriesland stark gesunken sind. ZusĂ€tzlich schlagen die Gutachter bei der Mittelvergabe einen âProblemdruck-Indikatorâ vor, beispielsweise die Anzahl von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern im SGB II-Bezug.
Schulbegleitungen hingegen sind in der Regel Einzelfallleistungen, die als Hilfen zur angemessenen Schulbildung nach § 35a SGB VIII oder §§ 53, 54 SGB XII gewĂ€hrt werden. Nach dem quotalen System ĂŒbernimmt das Land derzeit 82,5 Prozent der Ausgaben nach SGB XII (bis einschlieĂlich Schuljahr 2018/19 79 Prozent), wĂ€hrend die Ausgaben fĂŒr Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII vollstĂ€ndig von den Kreisen und kreisfreien StĂ€dten getragen werden.