Mieter in Schleswig-Holstein sollen nichts davon haben

Der Koalitionsausschuss in Berlin hat eine Reihe von Verbesserungen für die Mietpreisbremse beschlossen: Sie soll länger gelten, der Betrachtungszeitraum für die ortsüblichen Vergleichsmieten soll verlängert werden und Mieterinnen und Mieter sollen 30 Monate rückwirkend zu viel gezahlte Miete zurückfordern können. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Das ist ein gutes Signal von Union und SPD für die Mieterinnen und Mieter. Leider wünscht die Landesregierung aus CDU, FDP und Grünen, dass Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein davon nicht profitieren sollen.“
Dazu erklärt die Kieler Landtagsabgeordnete und wohnungsbaupolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Landtag, Özlem Ünsal: „Es ist bitter, dass das notwendige positive Signal nicht nach SH durchdringt und eine Rolle rückwärts entgegen des Bundes vollzogen wird. Vor allem für die Mieterinnen und Mieter ist es dramatisch, weil sie von den neuen Maßnahmen nicht profitieren werden. Die ersten Mieter wenden sich bereits mit öffentlichen Petitionen an den Landtag. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich seit Beginn dafür ausgesprochen, dass das Schwert der Mietpreisbremse geschärft wird und Maklergebühren gerechter zugeordnet werden- dass das jetzt der Fall ist, begrüßen wir ausdrücklich. Vielleicht besinnt sich Jamaika ja nochmal und korrigiert den Fehler! Wir brauchen einen stärkeren Schutz vor steigenden Mietpreisen.“
Am 20. August hat zudem das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig ist. Sie verstoße nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.
Die SPD-Landtagsfraktion hat für die Landtagssitzung am 28. August eine aktuelle Stunde zu dem Thema angemeldet.