Am 10.04.2025 wurde die Klage der AFD Kreistagsfraktion gegen den Stormarner Kreistag vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen.
Die AFD hatte geklagt, da sie zwar das Vorschlagsrecht für den Posten eines Ausschussvorsitzes, aber keinen Anspruch auf die Wahl der vorgeschlagenen Personen hat. Personenvorschläge der AFD Fraktion wurden im Kreistag in Einzelwahl in der Vergangenheit durch die Kreistagsabgeordneten mehrheitlich abgelehnt.
Unser Statement dazu
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden:
– Die AFD hat kein Recht darauf, dass ihre Kandidat*innen gewählt werden.
– Unsere Haltung: Die vorgeschlagenen Personen waren fĂĽr die Ă„mter nicht geeignet. Punkt.
– Behauptungen ĂĽber Einfluss von Landesverbänden? Falsch. Unsere Entscheidungen treffen wir im Kreistag – frei, transparent und aus Ăśberzeugung.
Wir stehen fĂĽr eine starke, verantwortungsvolle Kommunalpolitik.
Keine Posten fĂĽr Demokratiefeinde!