2019 haben Deutschland und Frankreich mit dem „Vertrag von Aachen“ einen neuen Freundschaftspakt besiegelt. Der sieht unter anderem die Einrichtung eines Bürgerfonds mit einem Gesamtbudget in Höhe von 2,4 Millionen Euro vor, für den nun Projektanträge eingereicht werden können.Hintergrund:
Förderfähige Projekte können sich beispielsweise einem der folgenden Themenfelder widmen:
· Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
· Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
· Demokratie und Menschenrechte,
· Europäische Integration/Europa,
· Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
· Musik, Kunst und Kultur,
· Gesundheit und Sport,
· Digitalisierung.
Von wem können Förderanträge gestellt werden?
· gemeinnützigen Vereinen, (Städte-)Partnerschaftsvereine
· Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
· wissenschaftlichen Instituten
· Bildungs- und Ausbildungszentren
· Sozialunternehmen gGmbHs
· Stiftungen
· Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt vier Kategorien der Förderung:
· Förderkategorie 1 – bis 5.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
Die Förderung erfolgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.